Vorbeugen geht vor

10 Tipps für erfolgreiches Inkasso: Vorbeugen ist auch beim Inkasso besser als Heilen

 

Oftmals entstehen Inkasso – Probleme, weil die Gläubiger / Geldgeber am Anfang zu gutgläubig und unvorsichtig gegenüber dem Schuldner sind. Damit machen sie es den Schuldnern leicht, sich später der Rückzahlung zu entziehen und die Betreibung zu erschweren. Wir möchten Ihnen hier häufige Versäumnisse vorstellen und Tipps zur Absicherung Ihrer Forderung geben. Damit können Sie möglicherweise einen Inkasso-Fall verhindern. Auch wenn Sie unsere Dienste trotzdem in Anspruch nehmen müssen, steigen die Chancen auf ein erfolgreiches Inkasso stark.

 

Tipp 1: Nur schriftlich zählt!

Natürlich wäre es schön, man könnte auf das Wort anderer vertrauen und ein Handschlag würde zählen. Doch wenn es um Geld geht, sollte für den Fall einer Betreibung alles schriftlich dokumentiert werden: Quittungen, Darlehensverträge, Auftragsbestätigung usw.

 

Tipp 2: Wichtige Korrespondenz und Einschreiben

Denken Sie daran: Bei einem Inkasso oder einem Gerichtsfall müssen Sie alles mit Urkunden belegen. Sonst wird der Schuldner behaupten, es sei ganz anders abgemacht gewesen, er habe eine bestimmte E-Mail nie erhalten u. dgl. Darum sollte nicht nur alles Wichtige schriftlich vereinbart werden, sondern auch per Einschreiben zugestellt werden. Manchmal werden Fax- und E-Mail vertraglich vorgesehen. Auch in den Fällen empfiehlt sich, alles per Einschreiben nachzureichen. Denn E-Mails kommen manchmal nicht an. Oder die Schuldner behaupten dies während dem Inkasso.

 

Tipp 3: Vollständige Darlehensverträge

Oft werden Punkte vergessen, die sich später als kritisch erweisen, z. B. der Zweck des Darlehens (wenn der Darlehensnehmer davon abweicht, könnte das eine Kündigungsgrund sein oder eine Strafanzeige rechtfertigen), Fälligkeit der Zinsen, Rückzahlungsdaten usw. Mit dieser Vorlage hätten Sie alle wichtigen Punkte erfasst. Wenn Sicherheiten vorgesehen sind, müssen diese genau bezeichnet und in die Verfügungsgewalt des Darlehensgebers überführt werden. Bürgen können eine zusätzliche Sicherheit darstellen, beim Inkasso hilfreich sein und bei einer Betreibung für den richtigen Druck sorgen.

 

Tipp 4: Private Solidarhaftung bei Darlehen an Firmen

Wenn eine Firma nicht mehr zahlen kann, kommt es eventuell zu einer Nachlassstundung, einem Konkurs oder sie wird mangels Aktiven liquidiert. Gläubiger bekommen nur einen Teil oder gehen leer aus. Lassen Sie Ihre Forderung daher immer den Firmeninhaber oder einen Verwaltungsrat als private Solidarschuldner mitunterschreiben. Damit haben Sie im Fall von Inkasso die besseren Chancen.

 

Tipp 5: Aufträge nur mit unterschriftlicher Bestätigung

Ein Handwerker zum Beispiel nimmt mündlich einen Auftrag entgegen, macht gute Arbeit und stellt Rechnung. Doch der Kunde bezahlt nicht oder bestreitet die auftragsgemäße Durchführung. Die Durchsetzung der Forderung kann schwierige werden und in einem langwierigen Gerichtsverfahren enden. Viel einfach wäre es, wenn der Handwerker eine schriftliche detailliert Auftragsbestätigung inkl. der zu zahlenden Summe plus das Zahlungsziel (z.B. «innert 10 Tagen») vom Kunden hätte unterschreiben lassen. Wenn eine Arbeit oder Lieferung mit einem Grundstück verbunden ist, besteht die Möglichkeit, ein Bauhandwerkerpfandrechtes einrichten zu lassen.

 

Tipp 6: Schuldanerkenntnis unterschreiben lassen

Manchmal kann ein Schuldner eine Rückzahlung aus bestimmten Gründen nicht leisten oder er vertröstet den Gläubiger. In diesen Fällen sollte man sich vorbereitend auf das Inkasso zumindest eine Schuldanerkennung unterschreiben lassen, aus der hervorgeht, dass der Schuldner eine definierte Summe bis zu einem definierten Endtermin zu zahlen gewillt ist. Mit einem solchen Dokument wäre es später beim Inkasso in der Schweiz einfach, provisorische Rechtsöffnung zu erlangen und zu pfänden.

 

Tipp 7: Sich nicht zu dubiosen Investments verleiten lassen

Riskante Investments sind nicht unbedingt schlecht. Als dosierter Teil eines Vermögens haben sie ihre Berechtigung. Sie erbringen deswegen auch höhere Zinsen / Erträge. Wir reden hier von dubiosen Investments. Das sind solche, bei denen es von Anfang an wahrscheinlich ist, dass sie nicht zurückgezahlt werden oder betrügerische sind. Merkmale solcher Investments sind: Telefonakquisition, sehr hohe in Aussicht gestellte Renditen, keine registrierte Firma, Abwicklung nur über Internet (sog. «Trader»), keine von der Finanzaufsicht regulierte Firma, Firmensitz im Ausland, Einzahlungskonto lautet auf anderen Namen als der Vertrag, Bankverbindung in gänzlich anderen Rechtssystemen (Taiwan, Russland usw.)

 

Tipp 8: Bei Verzug rasch handeln

Wenn ein Schuldner nicht rechtzeitig zahlt, sollten Sie ihm von Anfang an signalisieren, dass Sie keine Toleranz zeigen werden. Mahnen Sie sofort. Geben Sie Aufschub höchstens mit einer Gegenleistung, z. B. einem Schuldanerkenntnis, der Verpflichtung kurzfristige eine doppelte Rate zu leisten o. dgl. Stellen Sie früh rechtliche Schritte in Aussicht. Nutzen Sie diese, sobald ein Termin verstrichen ist (z. B. Inkasso – Mandat, anwaltliches Schreiben, Betreibung).

 

Tipp 9: Konsequentes Debitoren- / Forderungsmanagement

Firmen kommen manchmal in Liquiditätsschwierigkeiten, weil die Kundenzahlungen zu lange ausstehend sind oder einige gar nicht bezahlen. Mit einfachen Mitteln kann man dem vorbeugen: Bonitätsabklärung bevor man liefert, wenn negativ, Vorauszahlung verlangen, kurze Zahlungsziele (besser 10 Tage als 30), bei Verzug sofort mahnen, vor allfälliger dritter Mahnung das persönliche Gespräch suchen, spätestens dann Inkasso oder Betreibung einleiten. Möchten Sie mehr wissen über erfolgreiches Forderungsmanagement? Sie erhalten von uns gerne eine Beratung.

 

Tipp 10: Nicht auf Verzögerungstaktik / Hinhalte hereinfallen

Schuldnern gelingt es manchmal, Gläubiger lange Zeit mit geschickten Ausreden hinzuhalten. Das Gefährliche dabei: In der Zwischenzeit können sie Mittel beiseite schaffen und dem späteren rechtlichen Zugriff entziehen. Typische Verzögerungstaktiken lauten so: «Ich erwarte nächsten Monat einen grösseren Zahlungseingang; dann zahle ich». «Die Bank des Investors verlangt noch zusätzliche Dokumente», «Wegen Kapitalausfuhrbeschränkungen ist eine Zahlung vorderhand nicht möglich.» usw. Natürlich können solche Gründe einmal zutreffen. Verlangen Sie jedoch Belege für die vorgebrachten Behauptungen. Wenn diese ausblieben oder solche Kommunikationsmuster wiederholt auftreten, müssen Sie handeln – am besten gemeinsam mit einem erfahrenen Inkassounternehmen.

 

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