Klage oder Inkasso? Welches ist der bessere Weg zur Forderungsdurchsetzung?
zuletzt aktualisiert: 10.2024
Ihr Kunde zahlt die Rechnung nicht, ein Darlehen bleibt unbeglichen, oder ein Anlagegeschäft endet ohne Rückzahlung – möglicherweise sind Sie Opfer eines Betrugs geworden. Oder eine Anzahlungen, etwa bei einem gescheiterten Hauskauf, wird einbehalten. Solche Situationen erfordern Handeln!
Inkasso oder Klage? Diese Frage stellen sich viele Gläubiger, wenn es um die Durchsetzung von Forderungen geht. Inkasso oder Klage – welches Vorgehen ist effizienter, kostengünstiger und sinnvoller? Die Entscheidung zwischen Inkasso und Klage hängt stark von den Umständen des Falls ab. Faktoren wie Höhe der Forderung, Bonität des Schuldners und die vorhandene Dokumentation spielen eine entscheidende Rolle. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht, wann welcher Weg sinnvoller ist.
Inhaltsverzeichnis
Welche Art von Forderung liegt hier vor?
Inkasso-Verfahren im Detail: Mahnprozesse
Wann ist der Klageweg sinnvoll?
Inkasso-Unternehmen und Forderungseintreibung: Optionen im Überblick
Fazit: Inkasso oder Klage – welche Lösung passt in Ihrem Fall?
Unterschiede und Entscheidungshilfe für Gläubiger/innen
Viele Gläubiger fragen sich: Inkasso oder Klage – welches ist der bessere Weg? Häufige Bedenken sind: „Ich muss einen Anwalt beauftragen“, „Das ist teuer“ oder „Das dauert doch Jahre“.
Inkasso-Unternehmen wirken hier oft wie eine attraktive Alternative: Sie versprechen schnelle Ergebnisse, niedrigere Kosten und setzen möglicherweise „besondere“ Methoden ein, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Doch stimmt das so? Wie können Sie entscheiden, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall sinnvoller ist?
Inkasso ist grundsätzlich oder eher angezeigt, wenn:
- Die Forderung an sich nicht strittig ist resp. eine Rechtstitel vorliegt.
- Der Schuldner nur vorgibt, die Forderung sei strittig oder sich durch Ausreden, Hinhaltetaktik, “Abtauchen” u. dgl. versucht, der Zahlung zu entziehen.
- Der Schuldner gefunden werden muss oder wenn Beweismittel gesammelt werden müssen.
Eine Klage ist oft richtig, wenn:
- Der Schuldner die Forderung begründet bestritten hat und rechtlich Widerspruch eingelegt wurde.
- Die Sache durch eine Gerichtsentscheidung geklärt werden muss.
- Der Aufenthalt des Schuldners bekannt ist und er über deklarierte Mittel / eine gute Bonität verfügt.
Eine wichtige Rolle spielt ferner die Art der Forderung!
Welche Art von Forderung liegt vor?
Man unterscheidet verschiedene Arten von Forderungsgrundlagen:
Gerichtliche Titel: Definitive Rechtsöffnung
Ein definitiver Rechtsöffnungstitel basiert auf einem rechtskräftigen Gerichtsurteil oder einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung. Er ermöglicht die Vollstreckung der gerichtlich bestätigten Forderung.
Voraussetzungen: Ein rechtskräftiges Urteil oder eine Entscheidung, die Höhe und Umfang der Forderung festlegt.
Provisorische Titel: Vorläufige Rechtsöffnung
Ein provisorischer Rechtsöffnungstitel wird z.B. auf Grundlage einer Schuldanerkennung oder einer notariellen Urkunde erlassen. Er erlaubt eine schnelle Vollstreckung, auch wenn noch keine endgültige Entscheidung über die Höhe und den Umfang vorliegt.
Voraussetzungen: Eine schriftliche Erklärung des Schuldners, in der er sich zur Zahlung eines bestimmten Betrags verpflichtet.
Beispiele für solche Dokumente: Schuldanerkenntnis, Darlehensvertrag, notarielle Urkunden (z.B. Schuldbrief), Investmentvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag usw.
Diese Dokumente müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Eindeutige Nennung von Gläubiger und Schuldner
- Klare Bestimmung des Forderungsbetrags
- Klare Fälligkeit der Forderung
- Anerkennung der Zahlungspflicht durch den Schuldner
- Unterschrift des Schuldners
Strittige oder unzureichend dokumentierte Forderungen
In manchen Fällen liegen Dokumente vor, die eine Leistung oder Zahlung belegen, aber nicht die Anforderungen für eine Rechtsöffnung erfüllen. Oder der Schuldner bestreitet die Forderung ganz oder teilweise.
Beispiele für anders dokumentierte und / oder strittige Forderungen:
- Bestellung und Lieferschein (bestätigt nur den Warenerhalt, nicht die Zahlungspflicht)
- Investmentvertrag ohne garantierten Gewinn
- Saldenbestätigungen ohne explizite Schuldanerkennung
- Werkverträge mit strittigen Erfüllungspunkten, die z.B. durch Gutachten geklärt werden müssen
- Forderungen aus Mängelrügen oder Verträge mit unklarer Interpretation
Hinweis: Das Feld strittiger Forderungen ist umfangreich. Oft bestreitet der Schuldner die Forderung, sei es aus tatsächlichen Gründen oder als Vorwand, um Zeit zu gewinnen. Hier stellt sich dann die Frage: Klage oder Inkasso?
Keine Schnellschüsse: Erst Gespräch und Mahnschreiben
Bevor Sie sich für „Inkasso oder Klage“ entscheiden, suchen Sie das Gespräch mit dem Schuldner. Klären Sie die Gründe für die Nichtzahlung (z. B. Liquiditätsprobleme, Mängelrügen, unterschiedliche Vertragsinterpretationen). Diese Informationen können später nützlich sein.
Tipps für das Gespräch:
- Bleiben Sie korrekt und freundlich.
- Sachliche Begründung: Erklären Sie klar und ohne Emotionen Ihre Forderung.
- Vermeiden Sie Vorwürfe und Drohungen, wie z. B. die Androhung von Inkasso.
Inkasso-Verfahren im Detail: Rechtliche Verfahren
Wenn Sie eine rechtsöffnungsfähige Forderung haben, sind Sie in einer starken Position. Sie können ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Auch bei weniger gut belegten Forderungen ist dies möglich, allerdings könnte es dann in ein Klageverfahren münden.
Checkliste: Wann ein gerichtliches Mahnverfahren sinnvoll ist
- Die Forderung ist schriftlich dokumentiert und fällig.
- Der Schuldner ist erreichbar und hat keine rechtlichen Einwände vorgebracht.
- Sie möchten Kosten und Zeit sparen, bevor Sie allenfalls eine Klage einreichen.
Exemplarisch erläutern wir das Vorgehen in zwei Ländern:
Betreibung in der Schweiz
Die Betreibung ist eine Mahnverfahren mit Schweiz-spezifischen Vorteilen, dank dem es oft möglich ist, Zahlungen zu erwirken resp. sich einen rechtskräftiger und vollstreckbarer Titel zu verschaffen. Betrieben wird ein Schuldner an seinem Domizil. Die Anforderungen an die Beweisdokumente sind gering, die Kosten überschaubar.
Das Betreibungsbegehren wird dem Schuldner amtlich zugestellt. Er hat die Möglichkeit, Rechtsvorschlag (Widerspruch) zu erheben.
- Ohne Widerspruch: Ein Fortsetzungsbegehren wird gestellt, das zur Pfändung führt oder bei Unternehmen zur Konkursandrohung.
- Mit Widerspruch: Sie müssen ein Rechtsöffnungsbegehren stellen. Dies ist ein vereinfachtes und kostengünstiger Verfahren, welches in der Regel auf dem Korrespondenzweg geführt wird. Bei Bewilligung führt dies ebenfalls zur Pfändung resp. bei Unternehmen zur Konkursandrohung.
Hinweis: Dieses Verfahren kann jede/r selbst durchführen. Es ist jedoch ratsam, eine Fachperson (z.B. Treuhänder, Anwalt oder Inkasso-Unternehmen) zu beauftragen.
Mahnverfahren in Deutschland
Das Gerichtliche Mahnverfahren ist eine eigene Prozessart, in der für unstreitige Forderungen dem Gläubiger ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Titel verschafft werden kann, es erspart langwierige und teure Urteilsverfahren. Zugleich erhöht es den Druck auf den Schuldner, der nun weiß, dass bei weiterer Zahlungsverweigerung der Prozess folgt.
Das Mahnverfahren beginnt mit einem Antrag bei dem zuständigen Mahngericht, das dem Schuldner innerhalb weniger Tage einen Mahnbescheid zustellt. Das Gericht setzt dabei die geltend gemachte Forderung ohne Verhandlung als begründet voraus.
- Widerspruch gegen Mahnbescheid? Erhebt der Schuldner nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid, erfolgt bei weiterer Zahlungsverweigerung der Antrag auf einen Vollstreckungsbescheid. Auch der Vollstreckungsbescheid wird dem Schuldner vom Mahngericht zugestellt.
- Widerspruch gegen Vollstreckungsbescheid? Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner wiederum innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Geschieht dies nicht, schickt das Mahngericht dem Antragsteller, also dem Gläubiger, nach Ablauf der Einspruchsfrist einen gegen den Schuldner gerichteten Vollstreckungsbescheid zu. Der Vollstreckungsbescheid ist ein rechtskräftiger und sofort vollstreckbarer Titel, der die Verjährungsfrist einer Geldforderung von 3 auf 30 Jahre erhöht.
Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, ist das Gerichtliche Mahnverfahren beendet. Ein Widerspruch des Schuldners verlangsamt das Verfahren und erfordert vom Gläubiger, dass er seine Forderung im Rahmen eines vollständigen gerichtlichen Verfahrens begründet und nachweist. Der Antragsteller kann nun innerhalb von 6 Monaten die Gerichtskosten an das Mahngericht überweisen. Werden die Gerichtskosten an das Mahngericht überwiesen, wird die Klage automatisch an das zuständige Gericht weitergeleitet.
Gerichtliche Entscheidung:
Das Gericht prüft den Sachverhalt und entscheidet, ob die Forderung des Gläubigers berechtigt ist.
Wird der Anspruch durch das Gericht bestätigt, erhält der Gläubiger ein vollstreckbares Urteil, mit dem er die Zwangsvollstreckung einleiten kann. Wenn das Gericht zugunsten des Schuldners entscheidet, wird die Forderung des Gläubigers abgewiesen. Mehr dazu weiter unten.
Mahnverfahren international / in anderen Ländern
Als international tätiges Inkasso-Unternehmen kennen wir die rechtlichen Prozeduren in verschiedenen Ländern. Wir beauftragen bei Bedarf lokale Anwälte oder übernehmen Mandate direkt. Bitte kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung über unsere Möglichkeiten.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es den Europäischen Zahlungsbefehl, ein Instrument zur Durchsetzung grenzüberschreitender Geldforderungen. Es funktioniert ähnlich wie das deutsche Mahnverfahren: Es ist ein schriftliches Verfahren und ermöglicht eine schnelle und kostengünstige Durchsetzung der Forderung, ohne dass eine anwaltliche Vertretung notwendig ist.
Wann ist der Klageweg sinnvoll?
Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid erfolgreich widerspricht (Deutschland) oder in der Schweiz ein Rechtsöffnungsgesuch abgelehnt wird, bleibt der Klageweg. Hier stellen wir das Vorgehen in der Schweiz und Deutschland vor.
Zivilklage in der Schweiz
In der Schweiz muss eine Klage zunächst bei einer regionalen Schlichtungsstelle (Friedensrichter) eingereicht werden (Ausnahmen bestehen, z.B. bei Scheidungen, Forderungen über 100’000.–). Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Klage kann formlos eingebracht werden, aber es ist ratsam, eine Fachperson hinzuzuziehen, um später das Zivilgericht einfacher anzurufen.
- Erscheinen der Parteien: Beide Parteien müssen persönlich erscheinen, was oft Druck auf die Gegenseite ausübt.
- Klagebewilligung: Erscheint die beklagte Partei nicht, oder führt auch die Vermittlung des Schlichtungsrichters nicht zu einer Einigung, erhält die klagende Partei eine Klagebewilligung, die 3 Monate gültig ist.
Klagen müssen bis auf definierte Ausnahmen (Mietangelegenheiten, Arbeitsgericht) durch einen zugelassenen Anwalt eingebracht werden. Dabei stellen sich folgend Fragen:
- Welcher Anwalt ist der Richtige?
- Wie hoch sind die Chancen des Obsiegens?
- Wie läuft es ab?
- Wie lange wird alles dauern?
- Welche Kosten fallen an?
Ein Anwalt sollte je nach Rechtsgebiet (z.B. Immobilien, Banken, Steuern) über spezifische Kenntnisse verfügen. Es ist oft hilfreich, wenn der Anwalt am Klageort ansässig ist, der in Verträgen oft durch eine Gerichtsstandsklausel festgelegt ist. Falls keine Klausel existiert, gilt das Gerichtsstandsgesetz.
Chancen: Erfolgsaussichten sind schwer vorhersehbar, aber Präzedenzfälle und die spezifische Konstellation können Anhaltspunkte bieten.
Der Ablauf ist summarisch so:
- Schlichtungsverfahren (siehe oben)
- Klageeinreichung
- Schriftwechsel: Das Gericht fordert den Beklagten zur Stellungnahme auf und es folgt ein Austausch von Argumenten und Beweisen.
- Hauptverhandlung
- Urteilsverkündung
- Rechtsmittel: Möglichkeit der Berufung, wenn eine Partei das Urteil anfechten möchte.
Die Dauer hängt von der Auslastung der lokalen Gerichte ab und ob Urteile an das Berufungsgericht oder an das Bundesgericht weitergezogen werden, und schwankt daher zwischen mehreren Monaten und Jahren.
Kosten einer Zivilklage in der Schweiz
Die voraussichtlichen Kosten illustrieren wir Ihnen anhand eines Beispielfalls: Die Forderung sei CHF 100’000.–, die Chancen des Obsiegens 50% (weitere Annahmen nennen wir hier nicht). Aufgrund des Prozesskostenrechners der Kanzlei Kepper Spring Partner würden die Kosten betragen (Anwaltskosten und Gerichtsgebühren):
Instanz | Bei Vergleich | Bei Obsiegen | Bei Unterliegen |
---|---|---|---|
Zivilgericht | CHF 22’961.- | CHF 4’270.- | CHF 53’018.- |
Berufungsgericht | CHF 16’922.- | CHF 3’289.- | CHF 40’304.- |
Bundesgericht | CHF 8’867.- | CHF 7’104.- | CHF 26’364.- |
Total | CHF 51’558.- | CHF 14’663.- | CHF 119’686.- |
Diese Bandbreite zeigt, dass die Kosten erheblich sein können, besonders im Fall des Unterliegens. Diese Angaben sind als Beispiel zu verstehen und können je nach Einzelfall abweichen.
Zivilklage in Deutschland
Die Amtsgerichte sind sachlich zuständig für Zivilprozesse mit einem Streitwert bis EUR 5’000.–. Vor den Amtsgerichten besteht keine Anwaltspflicht. Örtlich zuständig ist das Gericht am Wohnsitz des Beklagten, es sei denn, dass eine gegenteilige Gerichtsstandsvereinbarung getroffen wurde.
Die Landgerichte sind in Zivilverfahren in erster Instanz für Zivilprozesse mit einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig. Vor den Landgerichten besteht Anwaltspflicht.
Ein Zivilprozess beginnt mit der Einreichung der Klageschrift bei Gericht und der Zustellung der Klageschrift an den Beklagten. Das Gericht entscheidet nun, ob es einen frühen ersten Termin oder ein schriftliches Vorverfahren anordnet.
Ein früher 1. Termin bedeutet, dass nach Eingang der Klage sogleich ein Verhandlungstermin bestimmt wird. Im Vorverfahren kann der Beklagte entweder die Klage erwidern, nichts machen oder die Klage anerkennen. Die Klageerwiderung führt zunächst zu einer Güteverhandlung. Können sich die Parteien in der Güteverhandlung nicht einigen, kommt es zur mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme und Endurteil. Unternimmt der Beklagte nichts, ergeht ein Versäumnisurteil. Erkennt der Beklagte die Forderung an, ergeht ein Anerkenntnisurteil gegen ihn.
Gegen die von den Amtsrichtern erlassenen Urteile findet das Rechtsmittel der Berufung Anwendung. Über die Berufung entscheidet eine Zivilkammer des übergeordneten Landgerichts. Gegen die erstinstanzlichen Urteile der Landgerichte findet ebenfalls das Rechtsmittel der Berufung statt. Die Oberlandesgerichte entscheiden über die Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte.
Der Ablauf zusammenfassend:
- Klageeinreichung bei Amts- oder Landgericht je nach Forderungssumme
- Zustellung der Klage
- Wenn schriftliches Vorverfahren: Klageerwiderung, Beweisaufnahme
- Güteverhandlung: Richter und Parteien können in einer Güteverhandlung eine außergerichtliche Einigung versuchen
- Hauptverfahren: Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil
- Rechtsmittel: Berufung an Zivilkammer des übergeordneten Landgerichts oder Oberlandesgericht
Kosten einer Zivilklage in Deutschland
Schauen wir uns die voraussichtlichen Kosten am gleichen Beispiel € 100’000.– anhand eines deutschen Prozesskostenrechners an:
Instanz | Kosten |
---|---|
Amtsgericht | EUR 13’281.86 |
Berufungsgericht (Landgericht) | EUR 15’592.52 |
Bundesgerichtshof | EUR 20’660.42 |
Total | EUR 49’534.48 |
Diese Mittelwerte sind ohne Berücksichtigung des Ausgangs und können je nach Fall variieren.
Kosten Zivilklage anderen Ländern / international
Für internationale Zivilklagen sind nur länderspezifische Aussagen möglich. Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir nach Rücksprache mit unseren lokalen Partnern (Ermittler, Anwälte) fundiert Auskunft geben können.
Inkasso-Unternehmen und Forderungseintreibung: Optionen im Überblick
Hohe Kosten sind oft ein Grund, warum Gläubiger zunächst selbst aktiv werden oder nach Alternativen suchen. Eine Möglichkeit bieten Inkasso-Unternehmen wie die Inkasso-Team AG.
Vorteile Inkasso-Unternehmen:
- Sie könne oft hohe Anwalts- und Gerichtskosten vermeiden.
- Sie sind Spezialisten im Ermitteln und können versteckte Assets, den Schuldner belastende Sachverhalte u. dgl. finden.
- Sie können auch dann noch effektiv sein, wenn die Bonität des Schuldners fraglich ist, z. B. in dem das Inkasso-Unternehmen für Teilzahlungslösungen sorgt, dem Schuldner beratend “hilft”, wieder auf die Beine zu kommen oder ihn veranlasst, die Forderung gegenüber andere zu priorisieren.
- Sie sind vor Ort beim Schuldner präsent und motivieren ihn durch direkte Ansprache zur Zahlung
Unser Team ist auf komplexe Fälle spezialisiert, in denen es schwierig sein könnte, Geld allein auf dem Rechtsweg oder durch herkömmliche Inkassobüros einzutreiben. Wir ermitteln gründlich gegen Schuldner, sind vor Ort präsent und motivieren sie, durch Verhandlungen, Hartnäckigkeit und kreative Maßnahmen zur Zahlung. Wenn nötig, setzen wir legalen Druck ein und beschreiten parallel auch den Rechtsweg, falls dies zielführend ist.
Wir sind im gesamten deutschsprachigen Raum tätig und zusätzlich auf internationale, grenzüberschreitende Fälle spezialisiert:
- Deutschsprachiger Raum: Bearbeitung von Forderungen ab CHF/EUR 50’000.–
- Europaweit: Bearbeitung ab EUR 100’000.–
- Weltweit: Bearbeitung ab USD 300’000.–
Kostenstruktur am Beispiel einer Forderung von CHF 100’000.– in der Schweiz
Die Kosten bestehen aus einer Erfolgsprovision. Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung geleistet, die später mit der Erfolgsprovision verrechnet wird.
Position | Prozentsatz | Kosten |
---|---|---|
Anzahlung bei Auftragserteilung | 12.5 % | CHF 12’500.- |
Erfolgsprovision bei Rückführung 100% | 32.5 % | CHF 32’500.- |
Rückerstattung / Verrechnung Anzahlung | – CHF 12’500.- | |
Auszahlung an Kunde bei Rückführung 100’000.- | CHF 80’000.- | |
Verbleibend bei Inkasso | CHF 20’000.- |
Bei höheren Forderungssummen reduzieren sich die prozentualen Kosten. Fordern Sie ein individuelles Angebot an.
Weitere Hinweise:
- Zusätzliche Kosten wie Ermittlungskosten und Spesen sind inklusive.
- Rechtskosten müssen vom Kunden selbst getragen werden, sollten sie notwendig werden. Unser Ziel ist es, diese durch unser Eingreifen zu vermeiden. Rechtskosten würden nur nach Absprache und Zustimmung des Kunden ausgelöst.
Vergleich: Klage oder Inkasso
Kriterium | Inkasso | Klage |
---|---|---|
Angezeigt unter anderem, wenn… |
|
|
Kosten |
|
|
Risiken |
|
|
Bei der Entscheidung zwischen Inkasso und Klage ist zu berücksichtigen, dass Analyse und Ermittlungen auch von Anwälten durchgeführt oder an Detekteien vergeben werden. Der Unterschied: Inkasso-Unternehmen wie wir machen dies inhouse, und die Kosten sind in der Anzahlung enthalten. Anwälte sind selbstverständlich auch bemüht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, jedoch bestehen Unterschiede:
- Inkasso-Unternehmen gehen auch persönlich vor Ort.
- Sie führen weitergehende Ermittlungen durch (z. B. mit Fake-Identitäten oder der Infiltration von Organisationen).
- Sie wenden „kreative“ Druckszenarien an, vor denen Anwälte aus rechtlichen Gründen zurückschrecken würden oder die sie aus Standesgründen nicht umsetzen könnten.
Fazit: Inkasso oder Klage – welche Lösung passt in Ihrem Fall?
Eine generelle Empfehlung, ob Inkasso oder Klage der bessere Weg ist, kann nicht gegeben werden. Die Kriterien in der Tabelle bieten jedoch eine erste Orientierung. Bei rechtlichen Fragen holen wir im Rahmen unserer Mandate, soweit erforderlich, auch auf eigene Kosten Rechtsberatung ein.
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung, um in Ihrem Fall individuelle Lösungen aufzuzeigen und die Chancen und Risiken der beiden Ansätze – Klage oder Inkasso – zu bewerten.
Inkasso-Team
Sie haben eine Forderung und fragen sich: Inkasso oder Klage?
Wir beraten Sie gern und unverbindlich.