Forderung verjähren nach definierten Fristen

 

Geldforderungen verjähren nach gesetzlich definierten Fristen. Verjährung bedeutet nicht, dass der Anspruch nicht mehr weiterbesteht. Die Durchsetzung des Anspruchs gestaltet sich jedoch sehr viel schwieriger, insbesondere wenn der Schuldner eine Verjährungseinrede vorbringt.

Die nachfolgend dargestellten Fristen sind für die Schweiz vollständig, für Deutschland und Österreich sind sie unvollständig, da die Kategorie verschieden und teilweise nicht vergleichbar sind. Wenn Sie einen Inkasso-Fall haben, beraten wir Sie gern.

Verjährungs unterbrechen
Verjährung unterbrechen

 

Die Verjährungsfrist beginnt in der Schweiz mit der Fälligkeit einer Forderung. Bei unerlaubten Handlungen (deliktischen Handlungen, aus den eine Schadenersatzanspuch entsteht) beginnt sie mit dem Datum des Delikts.

In Deutschland und Österreich beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Es gibt hierzu Ausnahmen und Sonderregelungen.

Verjährung unterbrechen ist das Gebot der Stunde, wenn sich die Regelung einer Schuld hinzieht!

Wie kann man die Verjährung unterbrechen?

 

Die Unterbrechung kann durch Handlungen sowohl des Gläubigers wie des Schuldners erfolgen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Schweiz. Die Hinweise auf Deutschland und Österreich sind wiederum unvollständig und lediglich zwecks ungefähren Vergleiches erwähnt. Im konkreten Fall ist auf jeden Fall eine individuelle Abklärung durch eine juristische Fachperson notwendig.

Ein Schuldner anerkennt eine Schuld stillschweigend, wenn er beispielsweise Akonto- oder Zinszahlungen leistet oder Nachbesserung eines Werkes vornimmt, dies mit klarem Bezug zur Grundforderung.

Eine ausdrückliche Unterbrechen Verjährungsunterbrechung wäre gegeben, wenn der Schuldner eine Schuldanerkennung ausspricht oder unterschreibt oder erklärt, er werde demnächst zahlen oder einen Vergleich eingeht usw.

Der Gläubiger kann die Verjährung unterbrechen durch eine Betreibung (Schweiz), einem gerichtlichen Mahnverfahren (Deutschland) resp. einer Mahnklage (Österreich bis € 75’000.—und mit Anwaltspflicht). Die Unterbrechung erfolgt ferner durch die Einleitung einer Klage resp. dort wo zutreffend in der Schweiz durch ein Schlichtungsbegehren beim Friedensrichter. Es gibt weiter Möglichkeiten, auf die hier nicht eingegangen wird.

Die Wirkung der Verjährungsunterbrechung besteht darin, dass eine Verjährungsfrist von gleicher Dauer neu zu laufen beginnt. Auf eine Ausnahme bei der der «qualifizierten» Schuldanerkennung gehen wir später ein.

Tücken bei der Schuldanerkennung

 

Eine Schuldanerkennung kann wie gesagt stillschweigend erfolgen. Selbst ein mündliches Schuldanerkenntnis wäre rechtens. Jedoch ist dies möglicherweise schwer beweisbar.

Darum erfolgen Schuldanerkennungen zurecht meist schriftlich. Hierbei ist wichtig, dass aus dem Schriftstück hervorgeht, welche Forderung (welchen Forderungsgrund) der Schuldner anerkennt. Seine Erklärung muss sich jedoch nicht auch schon auf einen konkreten Betrag beziehen, was beispielsweise der Fall wäre, wenn die schlussendlich Forderungssumme noch nicht feststeht. Die Verjährungsunterbrechung findet trotzdem statt und sie gilt für den ganzen letztendlich feststehenden Betrag.

Bessere Alternative – qualifiziertes Schuldanerkenntnis

 

Die qualifizierte Schuldanerkennung bringt dem Gläubiger mehr Sicherheit und zusätzliche Vorteile. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Schweizer Verhältnisse.

Die qualifizierte Schuldanerkennung unterliegt folgenden Voraussetzungen:

  • Gläubiger und Schuldner müssen eindeutig aus dem Dokument hervorgehen
  • Die Forderung muss exakt beziffert sein.
  • Die Anerkennung muss unterschriftlich erfolgen.

Was sind die Vorteile einer qualifizierten Schuldanerkennung?

  • Die neue Verjährungsfrist beträgt nun in jedem Fall 10 Jahre, unabhängig davon wie lang die Verjährungsfrist zuvor war.
  • Sollte der Schuldner bei einer allenfalls später erfolgenden Betreibung Rechtsvorschlag (Wiederspruch) einlegen, so ermöglicht die qualifizierte Schuldanerkennung ohne weiteres ein Rechtsöffnungsverfahren. Dies ist ein einfacheres und kostengünstigeres Verfahren als eine Klage. Der Gläubiger erhält einen sogenannten Rechtsöffnungstitel aufgrund dessen er den Schuldner pfänden kann.

In allen drei Ländern stellt ein notarielles Schuldanerkenntnis einen vollstreckbaren Titel dar. Dies bedeutet, dass der Gläubigerdirekt vollstrecken kann und kein zusätzliches Urteil mehr nötig wird.

Eine gute und ausführliche Darstellung zum Thema “Verjährung unterbrechen” bietet Ihnen dieser Beitrag von Urs Bürgi, Bürgi & Nägeli Rechtsanwälte

Wenn Schuldner falsch oder auf Zeit spielen

 

Das Beste ist in jedem Fall, wenn der Schuldner freiwillig ein Schuldanerkenntnis unterschreibt, am besten ein notariell beglaubigtes. Nur liegt das eventuell nicht in seinem Interesse.

Manche Schuldner spekulieren darauf, dass sie in den Genuss der Verjährung kommen, wenn sie die Sache mit allen Mitteln hinauszögern. Das können wahre oder unwahre Angaben über die fehlende Zahlungsfähigkeit sein, vage und mündliche Versprechen, man werde jetzt dann zahlen, immer neue Ausreden, die Zahlungen zu verschieben u. dgl.

Oder die Schuldner wissen, dass die Forderung vor Gericht möglicherweise geringer ausfallen oder ganz dahinfallen könnte oder aber, dass der Gerichtsweg über mehrere Instanzen voraussichtlich jahrelang dauern könnte und der Gläubiger es nicht wagt, den Rechtsweg zu gehen, vielleicht auch die grossen Kosten hierfür scheut. Doch wie kann man ein Schuldanerkenntnis erwirken?

Qualifiziertes Schuldanerkenntnis und Rückzahlung erwirken!

 

Wir motivieren, ein qualifiziertes Schuldanerkenntnis zu unterschreiben – und zur Rückzahlung!

Der Begriff «motivieren» ist bewusst gewählt. Auch wir als Inkasso-Unternehmen können niemanden zu einer Unterschrift zwingen. Jedoch gelingt es uns durch druckvolles Verhandeln und den geschickten Einsatz legaler «Druckmittel» oft, die Schuldner zu Abgabe eines Schuldanerkenntnisses zu bewegen. Argumente können ferner sein, dass die Kosten für sie am Ende höher ausfallen werden, wenn der Rechtsweg beschritten werden muss, oder dass die ausstehende Regelung ihre Bonität belastet, nicht zuletzt auch dass wir Mandate zeitlich unbefristet übernehmen und sie immer wieder mit unseren Interventionen rechnen müssen. Mit einer Regelung erkaufen sie sich Ruhe.

In der Regel lassen wir es nicht beim Schuldanerkenntnis bewenden, sondern vereinbaren gleichzeitig einen Rückzahlungstermin oder -plan. Dass ein Schuldner in Raten zurückzahlen kann anstelle einer sofortigen Gesamtzahlung, ist oft ein weiteres Argument, das zur Einigung führt. Der Gläubiger muss zwar länger auf sein Geld warten, dafür ist die Gewissheit höher, dass er es tatsächlich bekommt.

Wie immer, steckt der Teufel im Detail. Legen Sie uns Ihren Forderungsfall zur Prüfung vor. Wir analysieren ihn gern und beraten Sie unverbindlich.

 

Achtung: Verjähren meine Verlustscheine?

Überprüfen Sie die aktuelle finanzielle Situation Ihres Schuldners und leiten Sie rechtzeitig eine Verjährungsunterbrechung resp. die Schulbetreibung / das Inkasso ein. Wir klären die Situation gern für Sie ab.

Über den Autor
Edgar Gass absolvierte sein Studium in Psychologie, Informatik und Wirtschaft an den Universitäten Basel und Zürich und schloss 1982 als lic. phil. ab. Nach über drei Jahrzehnten Erfahrung als Unternehmensberater und Inkasso-Dienstleister übernahm er 2021 die Geschäftsführung der weltweit tätigen Inkasso-Team AG mit Sitz in Basel. Er und sein Team sind bekannt für ihr investigatives und hartnäckiges Inkasso.

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