Geld beim Schuldner bar vor Ort eintreiben?

 

Vor-Ort-Inkasso läuft nur in seltenen Fällen auf das Einkassieren von Barbeträgen hinaus. Bedenken Sie, dass wir Forderungen ab CHF 50’000.— eintreiben. Somit ist Barzahlung höchstens einmal bei Teil- oder «Goodwill-Zahlungen» ein Thema. Aussendienst-Inkasso vor Ort am Privat- oder Firmendomizil, haben heutzutage eine andere und umfassendere Aufgabe.

Warum verläuft konventionelles Inkasso oft schleppend?

 

Einige Leser dürften den mühsamen und schleppenden Inkasso-Prozess kennen, wenn ein Inkasso-Büro allein brieflich und auf dem Rechtsweg aktiv wird. Briefe kommen zurück, weil die Adresse nicht stimmt. Wiederholte Anschreiben wirft der Schuldner in den Papierkorb. Gewarnt durch diese Schreiben, wechselt er die Adresse. Eine Betreibung / ein Mahnbescheid kann nicht zugestellt werden. Oder er legt Rechtsvorschlag / Widerspruch ein. In der Zwischenzeit reduziert er sein Einkommen, verschiebt Vermögenswert auf die Ehefrau usw. usf. Nach zwei, drei Jahren ist man nicht weitergekommen.

Was ist das Wesentliche an dieser Art von Inkasso? Es erfolgt auf einer schriftlichen, abstrakten Ebene. Es ist gewissermassen ein Kampf mit «Fernwaffen», bei dem sich die Gegner nie sehen. Nur die abstrakten Finanz- und Bonitätszahlen aus Datenbankrecherchen oder Betreibungsregistern sind bekannt. Der Schuldner kann sehr vieles seiner Lebensrealität verborgen halten oder Gläubiger, Behörden und Inkasso-Büro täuschen.

Vor-Ort-Inkasso – mehr als Hausbesuche!

 

Beim direkten Inkasso bieten sich im Vergleich zum herkömmlichen Weg Vorteile. Einer der offensichtlichsten ist, dass der säumige Schuldner direkt und unangemeldet von Mitarbeitern persönlich besucht wird, welche sich ihm vorstellen und um einen Termin zur Klärung der Sachlage vereinbaren wollen. Dieser Besuch hat auf psychologischer Ebene eine andere Wirkung auf den Schuldner.

Sollte ein Termin zustande kommen, werden die Aussendienst-Mitarbeiter des Inkasso-Unternehmens gemeinsam mit ihm nach einer Lösung suchen und häufig wird eine solche gefunden. Natürlich fliesst in solche Gespräche ein, was die Alternative wäre, wenn es zu keinen Zahlungen käme. Und ebenso natürlich haben diese Gespräche Verhandlungscharakter. Verhandlungen dienen bekanntlich dem Finden von Lösungen (Vereinbarungen), welche den Interessen beider Parteien dienen. Somit ist bei Schuldner oft die Definition der Höhe der Schuld, die Modalitäten bei Ratenzahlungen usw. ein Thema.

Sollte der Schuldner ablehnend reagieren, das Gespräch ergebnislos bleiben oder der Eindruck entstehen, dass der Schuldner Dinge verschweigt oder lügt, ist das ein Hinweis, dass weiterer Recherchen, ebenfalls vor Ort notwendig sind.

Beispiel: Schuldnerbesuch und Ermittlungen vor Ort

 

Ein Schuldner schuldet einem ehemaligen Geschäftspartner einen 5-stelligen Betrag aus einem Darlehen. Bei Fälligkeit informierte er den Gläubiger auf dessen Nachfrage kurz, er sei arbeitslos und lebe auf dem Existenzminimum. Der Gläubiger wusste andererseits, dass der Schuldner in einem Haus lebe und ein gutes Auto fahre.

Anlässlich eines Hausbesuchs machte sich der Schuldner über die Inkasso-Mitarbeiter lustig, mahnte sie, sie sollten ihn doch betreiben, er lebe unter dem Existenzminimum und könne aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Auf Haus und Auto angesprochen, antwortet er, dass dies alles seiner Frau gehöre. Auf den ersten Blick scheint diese Lage für den Gläubiger hoffnungslos, doch ist sie das wirklich?

Nein, denn schon der Augenschein anlässlich des Hausbesuchs, auch wenn vordergründig erfolglos, ergab wertvolle Hinweise. Die Ehefrau des Schuldners reagierte im Hintergrund ängstlich. Der Wagen auf dem Parkplatz trug das Kennzeichen des nahen Nachbarlandes und am Briefkasten steckte in Aufkleber mit einem Firmennamen, welche aus der inländischen Datenbank- und Handelsregisterabfrage nicht bekannt war.

Genau an diesem Punkt kommen die weiteren Mittel des Vor-Ort-inkassos ins Spiel: Recherche über den erkannten Firmennamen im Nachbarland und – soweit möglich – Halterabfrage zum Kennzeichen. Dann eine Folgeobservation: Zwei Mitarbeiter positionieren sich am frühen Morgen getarnt vor dem Haus des Schuldners und warteten, bis er das Haus verliess. Als er wegfuhr, folgten ihm die Mitarbeiter mit zwei Wagen mit einigem Abstand und wechselnden Positionen. Die Fahrt führte über die Grenze in einer ausländischen Stadt. Das Büro und der Name am Schild liessen eine GmbH erkennen.

Nun war der Weg frei für weitere Recherchen in Datenbanken und dem ausländischen Handelsregister. Der Schuldner war Gesellschafter und Geschäftsführer der betreffenden Firma.

Wir kürzen hier ab. Aufgrund des Vor-Ort-Inkasso resp. der Hausbesuche wussten wir: Der Mann hat eine Geschäftstätigkeit, die er verheimlicht, ausreichend Einkommen und die Ehefrau ist ängstlich. Wir besuchten die Ehefrau als der Schuldner nicht zu Hause war. Grobe Linie der Argumentation: Wir könnten unsere Erkenntnisse dem Betreibungsamt mitteilen. Ihr Mann habe sich möglicherweise des betrügerischen Pfändungsbetrugs (Art. 163 StGB) schuldig gemacht, sie eventuelle (Naja, beim letzten Punkt haben wir etwas übertrieben), ob sie eine Lösung sehe? Sie sah eine, nämlich, dass sie die Schuld aus eigenem Vermögen bezahlte, weil sie Ruhe haben wollte. Vielleicht war es auch das Vermögen des Manns, der es ihr zuvor übertragen hatte.

Unterschiede, Vor- und Nachteil des Vor-Ort-Inkassos

 

Konventionelles Inkasso durch Inkassobüro

  • schriftlich, Briefe
  • Abstrakt
  • „Briefinkasso“
  • auf Distanz
  • Kann leicht «abgeschüttelt» werden, «harmlos»
  • Wenig Kenntnis über Lebensverhältnisse
  • Nur online- und behördliche Recherche
  • Greift bei ehrlichen Schuldnern
  • Kostengünstig, nur Betreibungskosten und Gebühren für Inkassobüro

 

Vor-Ort-Inkasso

  • Mündlich, Hausbesuche, Gespräche
  • konkret
  • Aussendienst
  • nah
  • Schwieriger loszuwerden, «bedrohlicher»
  • Einblicke in Lebensverhältnisse
  • Zusätzlich vor-Ort-Recherche, Observation
  • Greift auch bei unehrlichen, «professionellen» Schuldnern
  • Deutlich teurer (personeller Einsatz vor Ort)

 

«Ist das nicht verboten?»

 

Ein Schuldnerbesuch zwecks Terminvereinbarung ist selbstverständlich nicht verboten. Sehr oft gelingt die Terminvereinbarung. Oder es ergibt sich vor Ort schon ein aufschlussreiches Gespräch, in welches der Schuldner (implizit) einwilligt. Verboten wäre beispielsweise die Androhung «besonders geschulter Mitarbeiter» vorbeizuschicken, falls keine Zahlung erfolgen sollte. Das wäre ein Nötigungsversuch. Doch so eine Dummheit werden professionelle Geldeintreiber nicht begehen.

Natürlich kann ein Schuldner das Gespräch verweigern oder ein Haus- und Kontaktverbot aussprechen. Das kommt in seltenen Fällen vor. Kein Problem: Entweder wir respektieren das und machen auf anderem Weg weiter. Oder wir umgehen das Verbot, was wir hier aus taktischen Gründen nicht darstellen möchten. Viele Schuldner erkennen jedoch spätestens, wenn wir sie mit gewissen Erkenntnissen konfrontieren, dass Gespräch auch für sie besser sind.

Und die Vor-Ort-Recherche, z.B. die Folgeobservation im Beispiel? Observationen und andere Ermittlungsmethoden können Verletzungen von Persönlichkeits- und Datenschutzgesetzte darstellen, insbesondere wenn kein berechtigtes Interesse des Auftraggebers vorliegen würde. Auch sind teils unterschiedliche länderspezifische und kantonale Gesetze zu beachten. Zusammenfassend kann man sagen: Es gibt einen grossen Spielraum für derartige Einsätze. Und die Anwendung von Druck ist nicht per se illegal. Wir sind Spezialisten, diese Spielräume zu nutzen und gehen zugegebenermassen manchmal und situativ dosiert «an die Grenzen».

 

Was ist in Ihrem Fall richtig?

 

Inkasso vor Ort, respektive Direkt-Inkasso, wie wir es betreiben, ist angezeigt, wenn Sie Ihr Schuldner

  • mit nicht belegten Ausreden hinhält
  • den Kontakt verweigert, nicht mehr reagiert
  • abgetaucht, scheinbar nicht mehr auffindbar ist
  • ein professioneller Schuldner ist, welcher z.B. von Darlehen lebt und sie nicht zurückzahlt, z.B. durch Vermögensverschiebungen, verschleiern von Einkommen usw.
  • ein krimineller Schuldner ist, die Schuld also aus Veruntreuung, Betrug und anderen mutmasslichen Straftaten stammt.

Konventionelles Inkasso via ein Inkasso-Büro ist eher angezeigt, wenn der Schuldner

  • die Schuld nicht bestreitet
  • der Schuldner belegtermassen (vorübergehende) finanzielle Schwierigkeiten hat
  • der Schuldner ehrlich ist
  • Sie zuverlässige Informationen über seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse haben
  • Zahlungswille grundsätzlich besteht

Wir beraten Sie gerne und unverbindlich. Fragen Sie uns!

 

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