Inkasso Deutschland: Wie Sie zu Ihrem Geld kommen.

Schulden in Deutschland eintreiben

Mahnbescheid oder „Briefinkasso“ reichen oft nicht. Das deutsche Recht und die Praxis lassen Schuldnern „Schlupflöcher“ und  viel Verzögerungspotenzial. Darum empfiehlt sich zunächst meist das vorgerichtliche Inkasso, vorzugsweise durch ein Inkasso-Unternehmen, welches investigativ arbeitet (Situation klären, Mittel vorhanden? Druckmittel erkennbar?) und welches druckvoll-clever verhandelt oder abgetauchte Schuldner  finden kann.

Unverbindliche Anfrage Inkasso Deutschland

 

Erfolg 2014-25 *
73.4 %

Häufig gestellte Fragen zum Inkasso Deutschland (FAQ)

Erfahren Sie kurz und bündig das Wesentliche! 

Das Inkasso gliedert sich in drei Phasen:

  1. Aussergerichtliches Inkasso: Verhandeln, Vergleichsangebote, psychologischer Druck wie SCHUFA-Risiko usw.
  2. Gerichtliches Mahnverfahren : Mahnbescheid, ohne Widerspruch Vollstreckungsbescheid (§ 688 ff. ZPO)
  3. Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher und  Vollstreckungsgerichte, wie Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung, Vermögensauskunft („Eidesstattliche Versicherung“), Eintrag Schuldnerverzeichnis usw. (§ 802c ZPO …. § 882c ZPO)

 

Gläubiger aus der EU können über den sog. Europäischen Mahnbescheid oder über einen Vertreter in Deutschland einen Mahnbescheid beantragen. Es gibt für ausländische Gläubiger zwei Mahngerichte:

  • Amtsgericht Wedding (Zentrales Mahngericht Berlin)
  • Amtsgericht Stuttgart (Zentrales Mahngericht Baden-Württemberg)

Der europäische Mahnbescheid macht ein späteres Anerkennungsverfahren überflüssig.
Schweizer Gläubigern steht dieses nicht zur Verfügung. Schweizer Urteile sind aber in Deutschland vollstreckbar aufgrund des Lugano-Abkommens. Notwendigu ist u.a. eine Art. 54 LugÜ-Bescheinigung, die  vom Schweizer Gericht ausgestellt wird.

Die regelmässige Verjährungsfirst beträgt 3 Jahre (§§ 195, 199 BGB). Sie beginnt am Ende Titel verjähren erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB)

Dann geht die Angelegenheit an das sog. Streitgericht: Bis Forderung bis EUR 5’000.–an das Landgericht, darüber: Amtsgericht. Jeweils das am Wohn- oder Geschäftssitz zuständige Gericht.

Man sollte umgehend den Antrag auf Abgabe an das Streitgereicht stellen. Für die Klage besteht keine fixe Frist. Zuwarten beinhaltet allerdings Risiken.

(§ 71, 23 Nr. 1 GVG, §§ 12, 13, 17 , 78 ZPO)

Inkassodienstleistungen sind in Deutschland reguliert (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG). Rechtsdienstleister benötigen eine Genehmigung.

Wir sind zum Inkasso in Deutschland befugt, weil einer unsrer Kooperationspartner über die Registrierung verfügt und Mandate von uns abwickelt. Darüber hinaus sind unsere Forderungen meist an uns abgetreten; wir betreiben das Inkasso somit in eigenem Namen als Gläubiger.

So klar die stattlichen Inkasso-Massnahmen erscheinen, so schwierig kann sich die Realität gestalten, besonderes wenn es sich um komplexe Fälle, «professionelle» oder krimineller Schuldner handelt:

  • Schuldner zieht Verfahren in die Länge
  • verschiebt Mittel, um sich gegen Pfändung zu wappnen
    „macht sich“ mittellos (oder ist es tatsächlich)
  • verursacht Ihnen hohe Anwalts- und Gerichtskosten, besonders wenn der Gegner Urteile weiterzieht (Berufung)
  • setzt sich ins Ausland ab, „taucht ab“
  • usw.

Darum empfiehlt sich zunächst meist das vorgerichtliche Inkasso, vorzugsweise durch ein Inkasso-Unternehmen, welches investigativ arbeitet  (Situation abklären: Sind Mittel vorhanden? Druckmittel ?), und das clever zu verhandeln versteht oder abgetauchte Schuldner finden kann.

Inkasso – mehr als Mahnbescheid!

 

Viele verwenden die Begriffe synonym. Das trifft die Sache nicht.

Der Mahnbescheid ist das staatliche, gesetzlich geregelte Verfahren, klar geregelt, für jeden zugänglich. Aber das Verfahren hat seine Schwächen: Es setzt voraus, dass der Schuldner „mitspielt“ (nicht widerspricht), erreichbar ist und über Mittel verfügt .

Inkasso beginnt vorher: Den Schuldner lokalisieren, sein Lebensumfeld, seine finanzielle Situation und Ansatzpunkte für Verhandlungen finden, ihn persönlich mit der Forderung konfrontieren, druckvoll verhandeln, und erst wenn das scheitert: Druck anzuwenden oder Rechtsmittel wie die Mahnbescheid einlegen (oder auch weitere, wie eine Klage oder Strafanzeige).

Mahnbescheid Deutschland Vorgerichtliches Inkasso Deutschland
Grundlage Gesetzliches Verfahren Investigativ, verhandlungsstark, vor Ort
Schuldner finden Adresse muss bekannt sein Schuldner wird wenn nötig gefunden, auch international
Widerspruch Blockiert das Verfahren bis zur Klage Druck läuft parallel weiter
Schuldner mittellos Klage vorderhand sinnlos Observation, Strategie, langer Atem, evtl. Strafanzeige wegen Pfändungsbetrug usw.
Vermögensrecherche Nicht vorgesehen Datenbanken, OSINT, Informanten, Vor-Ort-Observation
Druck auf Schuldner Nur über Zustellung und Fristen Persönliche Besuche, Druckszenarien (mehr dazu mündlich), clever und druckvoll verandeln
Zuständig Mahngericht Privates Inkassounternehmen, aktiv vor Ort
Kosten Günstig, aber begrenzte Wirkung Erfolgsbasis, Anzahlung wird verrechnet, kein Nachzahlen

Auf den Punkt: Der Mahnbeschied ist ein Werkzeug, Inkasso die Strategie dahinter. Wer nur das Werkzeug benutzt, verliert oft. Wer beides kombiniert, erhöht seine Chancen.

So funktioniert das Inkassoverfahren in Deutschland

Der Mahnbescheid ist das zentrale Instrument zur Durchsetzung von Geldforderungen in der Deutschland (Inkasso Deutschland) , geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGO) und in der Zivilprozessordnung (ZPO). Es ist standardisiert und die Hürde für den ersten Schritt ist bewusst niedrig: Es muss sich um eine fällige Geldforderung handeln. Eine vorgängige Mahnung ist nicht zwingend, wenngleich üblich und sinnvoll. Und Sie müssen den Schuldner mit ladungsfähiger Anschrift bezeichnen können.

Zuständig ist das Mahngericht am Sitz des Schuldners, für Ausländer eines der beiden zentralen Mahngerichte: Amtsgericht Wedding (Zentrales Mahngericht Berlin), Amtsgericht Stuttgart (Zentrales Mahngericht Baden-Württemberg).

Der Haken: Der Schuldner kann ebenso einfach Widerspruch einlegen. Dann wird die Sache anspruchsvoller: Man muss am zuständigen Gericht klagen.

 

Plan für Geldanlage

1. Mahnbescheid beantragen

Zuständig ist das Mahngericht am Wohn- oder Firmensitz des Schuldners (für ausländische Gläubiger eines der zentralen Mahngerichte). Kosten je nach Forderungshöhe, bei EUR 10‘000..—z.B. ca. € 135.–. Auf ww.mahngerichte.de lassen sich die Kosten berechnen. Der Antrag lässt sich online ausfüllen www.online-mahnantrag.de ausdrucken und postalisch an das zuständige Mahngericht senden. 

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2a. Keine Reaktion /  kein Widerspruch → Fortsetzungsbegehren Vollstreckungsbescheid beantragen

Der Schuldner hat 14 Tage Zeit zu reagieren. Zahlt er die Forderung, ist die Angelegenheit erledigt. Reagiert er nicht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsscheid beantragen. Das Formular kommt mit dem Zustellungsbericht. Der Vollstreckungsbescheid kann auch online beantragt werden. Der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids muss innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung gestellt werden! Die Kosten sind bescheiden.

Auch gegen den Vollstreckungsbescheid (oder Teile davon) kann der Schuldner formlos, aber schriftlich Widerspruch einlegen. Das Verfahren geht automatisch an das Prozessgericht. Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid muss nicht begründet werden. Er verhindert noch keine Zwangsvollstreckung; der Vollstreckungsbescheid ist vorläufig vollstreckbar. In der Regel entscheidet das Gericht innerhalb von wenigen Tagen.

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2b. Schuldner widerspricht → Klage

Mit dem Widerspruch ist das Mahnverfahren beendet. Nun muss er Gläubiger klagen, Bei Forderungen bis zur Höhe von 5.000 € wird der Fall vom Amtsgericht behandelt, bei höheren Streitwerten ist das Landgericht zuständig.

Für den Zivilprozess muss eine Klageschrift eingereicht werden. Im Zuge der Gerichtsverhandlung wird ein Urteil gefällt, der Prozess kann aber auch durch einen Vergleich enden.

Bis zu einem Streitwert von 5.000 € kann der Gläubiger die Klage selbst verfassen und alleine vor Gericht auftreten. Bei einem höheren Streitwert vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang.

Wichtig zu verstehen: Mit einem Gerichtstitel hat der Gläubiger ein 30-jähriges Recht, Zwangsvollstreckungsmassnahmen einzuleiten. Ob diese zu Zahlungen führen werden und können, ist an dem Punkte aber noch vollkommen offen.

Geld mit einer Uhr

3 Titel liegt vor → Zwangsvollstreckung

Mit dem Titel kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit den Zwangsvollstreckungsmassnahmen beauftragen. Die Palette ist vielfältig: Kontopfändung, Lohnpfändung, Sachpfändung, Vermögensauskunft („Eidesstattliche Versicherung“), Eintrag Schuldnerverzeichnis usw.

Sonderfall: Sie haben schon einen Titel. Und die staatlichen Vollstreckungsmassnahmen dürften vorherbar scheitern, z.B. weil sich der Schuldner ins Ausland abgesetzt hat, Mittel auf andere übertragen oder in einem Firmenkonstrukt so versteckt hat, dass sie schwer nachverfolgbar sind.In dem Fall können wir uns von Anfang an auf die Lokalisierung des Schuldners, die Verfolgung der Geldflüsse und Ermittlung von Druckmitteln fokussieren. Mit dieser „Munition“ im Rücken verhandeln wir mit dem Schuldner und finden eine Lösung. In dieser Phase können auch Strafanzeigen oder die Anwendung von Rechtsmitteln im Ausland nötig werden.

Hinweis aus der Praxis:

Analyse kommt vor Aktion!

Lassen Sie sich unverbindlich beraten!

 

Kontakt aufnehmen

Wo Mahnverfahren und Klage scheitern können 

 

Das gesetzliche Verfahren kann zum Erfolg (= Zahlungen führen), wenn der Schuldner erreichbar ist, Vermögen hat und nicht aktiv taktiert.

Aus unserer Erfahrung: Die meisten dieser Klippen lassen sich im Vorfeld erkennen. Wir klären die Situation des Schuldners, bevor wir handeln.

Person mit Fragezeichen

Schuldner abgetaucht; keine Zustellung möglich

Ohne bekannte Adresse kommt das Verfahren noch vor dem ersten Schritt zum Stillstand. Wir finden Schuldner nahezu immer. Über Meldeabfragen, spezialisierte Datenbanken, Befragungen im Umfeld und Recherchen vor Ort. Auch wenn der Schuldner ins Ausland abgetaucht ist.

Zahlungen stoppen

Schuldner hat Vermögen auf Dritte verschoben.

Ein klassisches Manöver „professioneller“ Schuldner. Rechtlich angreifbar, aber nur, wenn man es beweisen kann. Das erfordert gezielte Ermittlungen: Handelsregister, Grundbuch, verdeckte Observation, Datenbanken, manchmal auch Informanten. Ohne diese Recherche tappt man im Dunkeln. Mit ihr eröffnen sich oft Ansatzpunkte, die vorher nicht sichtbar waren.

Kaputte Münze

Pfändung ergibt Mittellosigkeit

Der Schuldner ist mittellos, oder hat seine Mittellosigkeit vorher organisiert. Als Gläubiger erhalten Sie  eine sogenannte:„Fruchtlosigkeitsbescheinigung“ bzw. Mitteilung über die erfolglose Vollstreckung.

Das klingt nach dem Ende, ist es aber nicht zwingend: Sie besitzen nach wie vor einen gültigen Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil), welcher 30 Jahre gültig bleibt.

Die entscheidende Frage ist: Was macht der Schuldner in einem Jahr, in zwei Jahren? Wer ihn weiter beobachtet, verdeckt und mit den richtigen Mitteln und bei uns auch automatisiert, erkennt den Moment, wenn sich seine Vermögenssituation ändert. Genau das tun wir in der Praxis immer wieder, wie bei einem Fall, bei dem wir nach über einem Jahr Observation feststellten, dass der Schuldner profitable Immobiliengeschäfte tätigte.

Sie können jederzeit eine neue Vermögensauskunft verlangen. Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft ab oder verweigert sie, erfolgt die Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis. Folgen: Bonitätsprobleme, SCHUFA-Eintrag, schwierig Kredite zu erhalten oder Mietverträge einzugehen.

Ebenso können Sie bei Hinweisen auf Vermögen jederzeit wieder eine Vollstreckung beantragen.

Wenn der Schuldner dauerhaft überschuldet ist, kommen eine Firmen- oder Privatinsolvenz in Frage. Diese können nach 3 Jahren eine Restschuldbefreiung beinhalten; ich dem Fall wäre Ihr Geld verloren. Gründe für die Verweigerung der Restschuldbefreiung können sein: Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen, Betrug, Unterhaltsforderungen. Hierin liegt ein starkes Druckmittel.

Was kostet Inkasso in Deutschland?

 

Die Kosten für Inkasso Deutschland hängen stark davon ab, wie weit das Verfahren eskaliert, ob Sie es selbst führen oder Unterstützung beiziehen. Ein Überblick:

Schritt Eigenregie Anwalt Inkasso-Team AG
Mahnbescheid Bei €  10‘000.—ca. € 125.– Gebühr plus Honorar Gebühr plus Honorar
Vollstreckung Geringfügig Gem. Gebührenordnung Inklusive, Belege werden gerichtsfest aufbereitet
Klage vor Gericht Anwalt (meist) zwingend z Gem. Gebührenordnung, meiste eher hoch, auch abhängig von Anzahl Instanzen Wird wenn möglich vermieden
Gesamtkosten Nur Gebühren Laufendes Stundenhonorar, auch bei Misserfolg Am Ende auf Erfolgsbasis, eine Anzahlung abhängig vom Betrag, in der Regel 10 %, wird rückerstattet. Ist die Anzahlung aufgebraucht, arbeiten wir auf eigene Kosten weiter. Kein Nachzahlen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Leistungen für Inkasso Deutschland sind umfassender als die konventioneller Inkassobüros, was sich im Honorar widerspiegelt. Der entscheidende Unterschied: Sie zahlen nie nach. Ist die Anzahlung aufgebraucht, tragen wir das Kostenrisiko. Wir können uns das leisten, weil wir um unsere Erfolgsquote wissen.

Mehr als Inkasso: Ihre Geldeintreiber in Deutschland

 

Wir führen keine Einzelmassnahmen auf Bestellung durch. Stattdessen übernehmen wir anspruchsvolle Fälle integral, von der Analyse bis zum Geldeingang. Das erhöht die Erfolgschancen massgeblich.

Das lohnt sich besonders, wenn:

  • der Schuldner taktiert, hinhält oder abgetaucht ist,
  • das rechtliche Verfahren allein nicht weiterhilft,
  • eine Pfändung absehbar in einem (vorläufigen) Nullergebnis endet,
  • oder wenn Sie schlicht wissen wollen, ob Ihr Fall überhaupt Erfolgschancen hat.

Beratung und Vorrecherchen kommen vor Auftrag!

In Ihrem und unserem Interesse zuerst die Erfolgschancen ausloten!

VerlangenSie eine unverbindliche Fall-Einschätzung!

Person mit Fragezeichen

Vertiefte Fallanalyse und Recherche

Bevor wir handeln, wissen wir, womit wir es zu tun haben. Wir klären, ob eine Pfändung voraussichtlich Erfolg hat oder im Verlustschein endet, wo der Schuldner ist und wie seine finanzielle Situation aussieht. Dafür nutzen wir öffentlich zugängliche Datenquellen (OSINT), spezialisierte Datenbanken, Observation vor Ort und ein bewährtes Informantennetz. Wir entdecken dabei regelmässig Fakten und Zusammenhänge, die Geldeintreiben oder rechtliche Verfolgung erst möglich machen.

 

Kaputte Münze

Druckvolle Verhandlungsführung vor Ort

Schon das persönliche Auftreten unseres Teams am Domizil des Schuldners verfehlt seine Wirkung nicht. Oft ist es sinnvoller, ein Schlichtungsverfahren informell vorwegzunehmen, bevor es formell wird. Indem wir die rechtlichen und faktischen Konsequenzen aufzeigen, gelingt es uns regelmässig, Schuldanerkenntnisse und Rückzahlungen zu erwirken, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.

 

Zahlungen stoppen

Intelligenter Druck im legalen Rahmen

Druck ist nicht per se illegal und oft unumgänglich. Für jeden Fall erarbeiten wir ein auf den Schuldner zugeschnittenes Druckszenario und wenden es ohne Zögern an. Was das im Einzelnen bedeutet, erläutern wir im persönlichen Gespräch.

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Kreativ und absolut hartnäckig

Wir verblüffen Kunden, aber auch Schuldner oft mit Massnahmen und Vorschlägen, mit denen sie nicht gerechnet haben. Dazu gehört manchmal auch, dass man Schuldnern (beratend) helfen muss, wieder zu Geld zu kommen. Es ist klar, dass wir sicherstellen, dass wir dann die ersten sind, die Geld bekommen. Und wir bleiben immer am Ball, bis wir eine Lösung, sprich Geld, haben.

 

Bankgebäude

Warum Deutschland für uns fast ein Heimspiel ist.

Siehe weiter unten.

 

Bankgebäude

Erfolgsbasis, kein Fass ohne Boden

Sie leisten eine Anzahlung, in der Regel je nach Forderungshöhe 5-15 % der Forderungssumme. Diese wird rückerstattet durch Verrechnung mit der Erfolgsprovision, Ist diese aufgebraucht, arbeiten wir auf eigene Kosten weiter. Sie zahlen nie nach. Die Erfolgsprovision ist Ihre maximale Kostenlast. Wir offerieren Ihnen diese, wenn wir Ihren Fall kennen und einschätzen können. Seit 2014 erreichen wir eine durchschnittliche Erfolgsquote von rund 73 Prozent.

Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung

Unsere Vorteile als Schuldeneintreiber in Deutschland

  • Der Sitz unseres Inkassounternehmens ist in Basel, unmittelbar an der deutschen Grenze.
  • Ein Teil unserer Mitarbeiter ist in Deutschland stationiert.
  • Als Nachbarland kennen wir Deutschland in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht sehr gut.
  • Wir arbeiten auch in Deutschland konform mit den gesetzlichen / regulatorischen Bestimmungen.
  • Wir bieten und arbeiten neben dem Inkasso auch als Privatermittler mit Fokus auf unser Heimatland und grenznahe Gebiete an.

Erfolgreiche Fälle

Beispiele Inkasso Deutschland

 

Gesamte Summe EUR 135‘500.— von flüchtigem deutschem Schuldner zurückgebracht.  

Die Kundin schreibt : „Wenn Dir bewusst wird, dass du höchstwahrscheinlich eine Menge Geld nicht wiedersehen wirst, wenn dein Vertrauen missbraucht wurde und du dich über dich selber am meisten ärgerst und du denkst „wie konnte ich nur“, dann fängst du an, dir Gedanken über professionelle Hilfe zu machen. So ist es mir ergangen. Die ersten Versuche eine Truppe Geldeintreiber im Internet zu finden, wurden noch von meinen Emotionen geleitet und Moskau Inkasso wurde schnell wieder als untauglich erachtet. Die Frage wer eigentlich seriös und fähig wäre meine Forderungen einzutreiben, liess mich weiter forschen und ich stiess auf das Inkasso Team Basel. Einerseits der Standort Basel sowie, dass es ein Schweizer Unternehmen ist, gefiel mir und ich entschloss mich Kontakt mit Edgar Gass aufzunehmen. Ein angenehmes Gespräch folgte und ich hatte das Gefühl, das ich hier richtig bin. Wir gingen die Sache an. Nachdem alle Fakten auf dem Tisch waren, legte das Inkasso Team los und unterbreitete mir Ihre Strategievorschläge. Die Transparenz und Inkenntnissetzung Ihres Handelns gefiel mir sehr. Zuerst ging es schwer vorwärts, der Schuldner bockte, aber das Inkasso Team wusste wie sie ihn überzeugen konnten, damit es für alle gut raus kommt und drei Monate nach Auftragserteilung hatte der Schuldner den Brocken geschluckt. Ab dem Moment hat es noch ein halbes Jahr gedauert bis das Geld zurück auf meinem Konto war. Es kommt nie alles zurück. Erfahrungen kosten oftmals Geld, Lehrgeld. Dank dem Inkasso Team kann ich diesen Teil meines Lebens abschliessen und mich erfreulicheren Dingen zuwenden. Ich habe mich damals für die richtigen entschieden.“
L.G, 2024 https://www.konsumentenbund.ch/kundenversprechen/inkasso-team-ag/

Anzahlung Immobilie per Direkt-Inkasso zurückgebrcht

Der Kunde schreibt: „Wir haben im Schwarzwald mit vertraglicher Abmachung eine Anzahlung für einen Hauskauf geleistet in der Höhe von Euro 50’000.–  Der Kaufvertrag kam dann infolge falscher Angaben des Maklers und des Verkäufers nicht zustande, worauf ich die Euro 50’000 zurückforderte. Leider ohne Erfolg. Anstelle des langwierigen und kostspieligen Rechtsweges habe ich mich entschieden, das Inkasso Team von Rolf Schmidt zu engagieren. Das Inkasso Team hat die rechtliche Situation überprüft und innerhalb von knapp einem halben Jahr die laut Anzahlungsvertrag geschuldeten Euro 35000.– erfolgreich eingetrieben. Ich bin sehr zufrieden mit dem Resultat, welches ich alleine oder auf dem Rechtsweg wohl nicht zustande gebracht hätte. H.S., Unternehmer, Ungarn,  2021 https://inkasso-team.com/referenzen/

 

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