Beispiele für Anlage- und anderen finanziellen Betrug

 

«Anlagebetrug was tun?» ist eine Anfrage, die uns immer wieder erreicht. Einen Teil dieser Anfragen können wir zur Bearbeitung übernehmen. Hier ein paar Erfahrungen:

 

  • Ripdeal Norditalien: Ripdeals sind betrügerische Tauschgeschäfte. Im konkreten Fall wurde dem Kunden ein äusserst vorteilhaftes Tauschgeschäft Schweizer Franken gegen Euro angeboten. Das Ganze in bar und sehr vorteilhaft, da es um nicht versteuertes Geld handelte. Der Kunde kontrollierte das ihm übergebene Geld im Koffer zwar, unter Zeitdruck aber nur hastig. Später entdeckte er, dass nur die obersten Noten in jedem Bündel echt waren, der Rest jedoch gefälscht. Durch eine umfassende Recherche haben wir alle Daten über die Betrügerbande ermittelt, darunter auch deren Aufenthaltsorte. Wir haben sie vor Ort kontaktiert, unser Material gezeigt und mitgeteilt, dass ohne anderslautenden Anruf bis zu einem gewissen Zeitpunkt «heute» Kollegen das Material der Staatsanwaltschaft übergeben würden. Wir bekamen CHF 450’000.— von der halben Million ratenweise zurück; dann verloren wir die Spur. Immerhin ist der Kunde mit einem blauen Auge davongekommen.
  • Internationaler Internet-Betrug mit «Tradinggeschäften»: Die international agierende Täterbande versprach grosse Renditen aus sogenannten «Tradinggeschäften». Der Kunde zahlte über Monate hinweg über eine halbe Million ein. Diese musste er in Bitcoin überweisen (da so die Rückverfolgung erschwert werden sollte). Wir konstruierten ein Fake-Szenario, mittels dem wir die Täter in die Schweiz lockten. Wir boten eine grössere Summe an, welche in der Schweiz abgeholt werden sollte, da es sich um Schwarzgeld handelte. (Betrüger lieben das, weil sie denken sie hätten die Opfer dann «im Griff»). Der Plan gelang. Die Polizei wurde informiert und die Täter in einem abgesprochenen Szenario verhaftet. Natürlich hatten wir noch nicht die Hintermänner vor uns stehen. Über die Ermittlungen und Verurteilung in der Schweiz gelingt allerdings möglicherweise deren Identifikation.
  • Betrügerischer Makler Schweiz: Der Kunde kaufte eine Luxusvilla. Der Immobilienmakler tischte ihm eine rührselige Geschichte auf, wonach er vorab CHF 100’000.- benötige, die er dann mit der Provision verrechnen würde. Durch Zufall entdeckte der Kunde, dass die 100’000.– in die Tasche des Immobilienmaklers wanderten und die Geschichte frei erfunden war. Es wurde vom Makler als „Außenprovision“ dargestellt. Zwei juristische Gutachten kamen zum Schluss: Ein Prozess wegen Doppelmäkelei hätte Chancen auf Erfolg. Es käme aber auch zu hohen Kosten, jahrelangem Ärger und am Ende zu einem eventuellen Verlustschein. Mit Geduld und professionellem Auftreten deckten wir die Schwachstellen des Maklers auf. Mit unzähligen Winkelzügen und mit Hilfe eines guten Anwaltes wollte er einen Prozess doch vermeiden und erstattete die 100’000.- zurück.
  • Romance Scam Schweiz/Europa: Eine Frau unterhielt ein Jahr lang eine scheinbare Liebensbeziehung mit einem Mann, den sie in einem Chat kennengelernt hatte. Ein Treffen sei nicht möglich, weil er wegen Burnout und Depression in einer «Berner psychiatrischen Klinik» sei, und diese noch nicht verlassen könne. Seine Schein-Identität war sehr fundiert und geschickt aufgebaut. Um ihm zu helfen, überwies die Kundin ihm ratenweise CHF 62’000.–. Wir konnten alle Adressen, Bilder usw. des Betrügers als falsch nachweisen und kamen zum Schluss, dass er sich nie in der Schweiz aufgehalten hatte. Wir hatten Hinweise auf einen Aufenthalt in Portugal oder Belgien. Eine Strafanzeige in der Schweiz führte zu Ermittlungen. Leider fand die Staatsanwaltschaft den Betrüger auch nicht. Er wurde jedoch im RIPOL (automatisiertes Polizeifahndungssystem der Schweiz) und im ISS (Informationssystem Schengenraum) ausgeschrieben und wird verhaftet, wenn er in eine Kontrolle gerät.
  • Internet-Betrug London. Ein schweizer Inkasso Kunde verlor fast CHF 100’000 an einen Internetbetrüger. Wir gingen ein Jahr lang allen Hinweisen im Internet und bei den vorhandenen Adressen im Raum London nach. Es gelang, einen Mann in Deutschland zu identifizieren, der für die Betrüger als Geldkurier gearbeitet hatte und sich somit der Geldwäsche schuldig gemacht hatte. Wir übten massiven Druck vor Ort auf ihn aus, so dass er die gesamte Summe zurückzahlte.

Vorgehen beim Inkasso in Betrugsfällen

 

Diese Beispiele zeigen, dass sich das Vorgehen bei Betrugsfällen grundsätzlich nicht von unserem generellen Vorgehen unterscheidet: Fall analysieren – Ermitteln – Druckszenearien entwickeln – Verhandeln – Druckszenearien anwenden.

 

Es kommen zwei Besonderheiten hinzu:

  • Das Auffinden der Täter ist oft die vordringlichste Ermittlungsaufgabe. Bei Internetbetrug verstecken sich die Täter im Vorhinein. Andere tauchen nach der Tat ab. Wir benutzen Analyse-Methoden, die wir hier nicht kommunizieren und arbeiten selbst mit Fake-Identitäten. Hinweise auf konkrete Personen, Ort, Bankkonten usw. klären wir vor Ort ab.
  • Die zweite Besonderheit besteht darin, dass hier Straftaten vorliegen. Neben Betrug oft auch Urkundenfälschung, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsführung usw. Das bringt neue Ansatzpunkte, aber auch Hürden mit sich.

Strafrechtliche Aspekte – Opfermitverantwortung

 

Betrug ist strafrechtlich gesehen eine vorsätzlich geplante Tat, mit der sich der Betrüger selbst oder einem Dritten einen Vermögensvorteil verschafft, der das Vermögen eines anderen vermindert und bei dem er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen (oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen) einen Irrtum erzeugt oder unterhält. Täuschung ist somit ein zentrales Kriterium für Betrug. Im Schweizer Strafrecht ist die Hürde höher angesetzt. Hier wird Arglistigkeit verlangt. Das bedeutet, dass der Täter ein Lügengebäude errichtet haben muss, aufgrund dem es der geschädigten Person besonders schwer oder gar unmöglich gemacht wurde, den Betrug zu erkennen. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn der Täter professionell gefälschte Dokumente vorliegt, Komplizen einspannt, welche fälschlich bestätigen solche Geschäfte mit Erfolg und zur vollen Zufriedenheit abgewickelt zu haben u. dgl. Es ist wichtig zu beachten, dass eine einfache Täuschung oder eine Lüge noch nicht ausreichen, um rechtlich einen Betrug darzustellen.

Es ist nicht immer im Vorhinein klar, womit das Kriterium der Arglistigkeit erfüllt ist. Dies hängt u.a. vom Status des Opfers ab. Handelt es sich beispielsweise um einen gewerblichen Anleger oder eine einfache Privatperson? Im ersten Fall würde man erwarten, dass der Anleger Gefahrensignale erkennen kann, Bonitätsabfragen und Referenzen einholt usw. Eine «einfache» Privatperson hingegen ist hierzu oft nicht in der Lage. Wenn die geschädigte Person seinen Irrtum durch ein Minimum an zumutbarer Vorsicht hätte vermeiden können, liegt Opfermitverantwortung vor und die Staatsanwaltschaften wird eine Anzeige ablehnen.

Wir erstellen bei Betrugsfällen oft Strafanzeigen, reichen diese allerdings zunächst nicht ein. Wir halten sie in der Hinterhand für Gespräche mit den Betrügern. Wir lassen unser Wissen und die strafrechtlichen Auswirkungen so einfliessen, dass klar wird, was ohne Einigung geschehen könnte. Oft ziehen es demnach die Täter vor, mit uns zu verhandeln und zu zahlen.

Wenn eine Strafanzeige eingereicht wird und zu Ermittlungen, einer Anklage und einer Verurteilung führt, haben wir folgende Möglichkeiten:

  • Wenn der Täter Rückzahlungen (Schadenswiedergutmachungen) leistet, wirkt das strafmildernd.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, dass man eine sogenannte Desinteresse-Erklärung abgibt. Nun ist Betrug zwar ein Offizialdelikt, das heisst die Behörden müssen ihm nachgehen. Doch kann eine Desinteresse-Erklärung die Prioritäten ändern und in Grenzfällen auch zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Kommt es zum Prozess, kann sich die geschädigte Person als Privatklägerin konstituierten und bekommt bei Verurteilung einen zivilrechtlichen Titel. Auch nach Verurteilung u.U. mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe, ist der Inkassoprozess noch nicht abgeschlossen. Man kann und muss mit dem Täter in Kontakt bleiben, auch wenn er im Gefängnis ist. Man muss die zivilrechtliche rechtliche Betreibung durchführen und beobachten, ob und wann der Täter wieder zu Einkommen und Vermögen kommt.

Anlagebetrug was tun? Ein paar Sofort-Tipps

 

  1. Keine weiteren Einzahlungen! Auch wenn die Gründe und die «Angebote» noch so verlockend oder abschreckend scheinen («Sonst platzt die ganze Transaktion», «Wir können so den Gewinn verdoppeln.» usw.).
  2. Allfällig erteilte Zugriffsmöglichkeiten auf Geräte wie Laptop, Tablet, Smartphone oder Online-Banking, Wallets usw. sperren. Dem Betrüger evtl. eine Ausrede als Erklärung geben («Mein Laptop musste neue aufgesetzt werden» u.dgl.), um ihn nicht vorzeitig zu warnen
  3. Oft wird der Rat erteilt, sämtliche Kommunikation abzubrechen. Das ist nicht klug, weil es dem Betrüger zeigt, dass etwas gegen ihn in Gang sein könnte. Besser ist es die Kommunikation zum Schein aufrechtzuerhalten, Verzögerungsgründe vorzugeben usw., während man die Gegenmassnahmen einleitet. Wir können anhand der so beobachteten Kommunikation oft wertvolle Schlüsse ziehen und bereits Ermittlungsergebnisse erzielen.
  4. Offen mit Partnern, Familienmitgliedern usw. kommunizieren: Manchmal haben Betroffene von Anlagebetrug ihrem Umfeld nichts erzählt, sei es, um sie mit «hohen Gewinnen zu überraschen», sei es, weil sie sich schämen, auf einen Betrug hereingefallen zu sein. Schuldgefühle und Folgeprobleme wiegen noch schwerer, wenn man sie mit niemandem teilen kann. Schuldgefühle sind allerdings sinnlos, denn in aller Regel liegt keine sorgfaltsmässige Mitschuld des Geschädigten Der einzige Schuldige ist der Betrüger.
  5. Normalerweise sollte man nicht gleich zur Polizei gehen oder Strafanzeige einreichen. Damit vergibt man sich oder den Beauftragten möglicherweise eine Option. Auch Drohungen mit Rechtsanwalt und Polizei allein verfängt bei Betrügern aus der Erfahrung nicht.
  6. Professionelle Hilfe suchen: ein spezialisierter Rechtsanwalt oder ein spezialisiertes Inkasso-Unternehmen beauftragen.

 

Sie sind Opfer eines Anlagenbetrugs?

Wir wissen, was zu tun ist!

Jetzt Hilfe anfordern

 

Was, wenn die Betrüger Sie bedrängen oder gar bedrohen?

 

Betrüger versuchen manchmal, mit Manipulation oder Druck, weitere Einzahlungen oder Handlungen zu erwirken oder Sie einzuschüchtern. So erhalten Opfer zahllose Mails mit Ankündigungen, neuen Angeboten, Androhungen und fadenscheinigen Begründungen. Auch per SMS, WhatsApp und Telefon wird Druck ausgeübt. In einem Fall haben wir erlebt, dass die Betrüger einen persönlichen Besuch zuhause beim Opfer angedroht haben.

Betrüger sind in aller Regel aber nicht gewalttätig. Die effektive Ausübung physischer Gewalt ist unwahrscheinlich, wenngleich man sich immer auf alles gefasst machen soll. Reagieren sie klar, aber nicht feindselig. Kommunizieren Sie, dass Sie, je nach zutreffender Situation, auf der Rückerstattung der geleisteten Zahlungen bestehen, keine weiteren Zahlungen mehr leisten werden und dass Sie Druck auf Druck nicht reagieren werden. Sie seien für eine faire Rückabwicklung jederzeit zu haben. Das erfolgt jedoch alles nur zum Schein: In der Zwischenzeit sollten Sie bereits, professionelle Hilfe beantragt haben, welche Sie berät und ein Mandat gegen die Betrüger übernehmen kann.

 

Prävention

 

Die Vermeidung betrügerischer Geschäfte, speziell Kapitalanlagebetrug ist der wichtigste Punkt, auch wenn sich selbst damit nicht alle Betrugsfälle verhindern lassen. Es ist das Wesen des Betrugs, dass ein schwer oder nicht durchschau- oder überprüfbares Lügengebäude aufgebaut wird, dass Urkunden professionell gefälscht und Menschen, selbst Fachleute, geschickt manipuliert werden. Das Thema ist komplex weshalb wir demnächst dem Thema Prävention und Anlegerschutz einen separaten Artikel widmen werden.

Wir können Ihnen für die Prävention folgendes Angebot unterbreiten: Wenn Ihnen ein Geschäftsangebot vorliegt oder Sie vor einer Transaktion stehen, bei der Sie Zweifel haben, überprüfen wir die Angelegenheit und beraten Sie. Aufgrund unserer Erfahrung lassen sich Betrugsmuster oft vorher schon erkennen. Dieses Know-how geben wir Ihnen am konkreten Fall weiter. Für die Beratung verrechnen wir ein vorher zu vereinbarendes Stundenhonorar.

Haben Sie einen Anlagenbetrüger entdeckt?

Melden Sie uns Ihren Verdacht!

Hier klicken, um einen Verdacht zu melden