Inkasso Schweiz: Wie Sie zu Ihrem Geld kommen.

Mahnen oder „Briefinkasso“ reicht oft nicht. Wer in der Schweiz an sein Geld kommen will, muss das Betreibungsverfahren kennen, seine Besonderheiten, seine Risiken und die Alternativen, wenn es nicht weitergeht. Wir erklären hier, wie es funktioniert.

 

Unverbindliche Anfrage Inkasso Schweiz

Häufig gestellte Fragen Inkasso Schweiz (FAQ)

Antworten zum Inkasso Schweiz

In der Schweiz können Sie ohne Weiteres eine Betreibung anstossen. Es handelt sich um ein staatliches Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen gem. Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) . Sie müssen dabei noch keinen Nachweis der Forderung vorlegen. Auch  eine Mahnung vorher ist nicht zwingend. Der Schuldner kann allerdings auch einfach Rechtsvorschlag (Widerspruch) einlegen. Jeder Kanton  oder jeder Betreibungskreises verfügt über ein eigenes Betreibungs- und Konkursamt. Zuständig ist dasjenige am Sitz des Schuldners/der Schuldnerin.

Ja aber nicht automatisch. Zunächst müssen sie anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden. Bei Urteilen aus einem EU-/EFTA-Staat gilt das Lugano-Übereinkommen (LugÜ), ein  relativ einfaches Verfahren. Bei Urteilen aus anderen Staatenkommt das Schweizer Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) zur Anwendung. Hier sind  die Voraussetzungen strenger.
Was u.a. nachgewiesen werden muss:

  • Zuständigkeit des ausländischen Gerichts
  • Rechtskraft des Urteils (endgültig und nicht mehr anfechtbar)
  • Ordnungsgemäßes Verfahren (z. B. rechtliches Gehör gewährt)

Es lohnt sich, einen spezialisierten Anwalt oder ein spezialisiertes Inkasso-Unternehmen einzuschalten.

Bei den meisten Forderungsarten (z.B. Darlehen,) beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre. Für bestimmte Forderungen gelten kürzere Fristen, z.B. 5 Jahre: Forderungen aus Arbeitsverhältnis, Unterhaltszahlungen (Alimente), 3 Jahre: Manche Schadenersatzansprüche, 2 Jahre und weniger: Mängelrügen.
Unterbrochen wird die Verjährung, z.B. durch Schuldankerkennung, Teilzahlungen usw. Betreibung, Klage usw.
Lassen Sie die Situation für Ihren Forderungsfall abklären.

Auch hier bietet das Schweizer Gesetz eine interessante und im Vergleich zur Klage kostengünstige Möglichkeit, das  Rechtsöffnungsverfahren. Das Gesuch richten Sie an das zuständige Bezirksgericht. Damit eine Rechtsöffnung gewährt werden kann, müssen für den Richter Forderungsgrund, genauer Betrag und Fälligkeit eindeutig hervorgehen.  Anschliessend kann die Pfändung eingeleitet werden. Je nach Ihrem Kenntnisstand lohnt es sich, sich beim Rechtsöffnungsgesuch von einem Anwalt oder Inkassounternehmen beraten zu lassen.

Soweit Sie es in Eigenregie tun können und wollen:

  • Betreibung abhängig von Summe CHF 74.– bis 414.–
  • Rechtsöffnungsgesuch: einige Hundert CHF je nach Komplexität
  • Weitere Gebühren für Fortsetzungsgesuch und Pfändung

Wenn Sie Anwalt oder Inkasso beauftragen, kommen deren Kosten hinzu.

Bekannte Schwierigkeiten und deren eventuelle Lösung:

  • Schuldner /in mittellos, Pfändung ergibt Verlustschein > Können wir vorgängig abklären.
  • Schuldner/in hat Vermögen auf andere verschoben > Erfordert Ermittlungen in der Scheiz.
  • Sie kennen die Adresse des Schuldners in der Schweiz nicht > Finden wir fast immer heraus.
  • Schuldner /in hält sich nicht mehr in der Schweiz auf  > Wir suchen und finden Schuldner weltweit 
  • Schuldner/in erhebt auch nach erfolgreicher Rechtsöffnung eine sog.  Aberkennungsklage > Klageantwort, nochmals aussergerichtlichen Vergleich suchen.
  • Ihre Frage oder Ihr Bedenken? Legen Sie uns Ihren Fall zur unverbindlichen Prüfung vor

Inkasso – mehr als Betreibung!

 

Viele verwenden die Begriffe synonym. Das trifft die Sache nicht ganz.

Die Betreibung ist das staatliche Verfahren nach SchKG. Sie ist der gesetzliche Rahmen, klar geregelt, für jeden zugänglich. Aber sie hat ihre Schwächen: Sie setzt voraus, dass der Schuldner „mitspielt“ (nicht widerspricht), erreichbar ist und über Mittel verfügt .

Inkasso beginnt vorher: Den Schuldner lokalisieren, sein Lebensumfeld,  seine finanzielle Situation und Ansatzpunkte für Verhandlungen  finden,  ihn persönlich mit der Forderung konfrontieren, druckvoll zu verhandeln, und erst wenn das scheitert, Druck anzuwenden oder Rechtsmittel wie die Betreibung (oder auch weitere, wie eine Schlichtungsklage oder Strafanzeige).

Betreibung Schweiz Professionelles Inkasso Schweiz
Grundlage Gesetzliches Verfahren nach SchKG Investigativ, verhandlungsstark, vor Ort
Schuldner finden Adresse muss bekannt sein Schuldner wird wenn nötig gefunden, auch international
Rechtsvorschlag Blockiert das Verfahren sofort Druck läuft parallel weiter
Schuldner mittellos Verlustschein, Verfahren endet Observation, Strategie, langer Atem
Vermögensrecherche Nicht vorgesehen Datenbanken, OSINT, Informanten, Vor-Ort-Observation
Druck auf Schuldner Nur über Zustellung und Fristen Persönliche Besuche, Druckszenarien, Verhandlung
Zuständig Staatliches Betreibungsamt Inkassounternehmen, aktiv vor Ort
Kosten Günstig, aber begrenzte Wirkung Erfolgsbasis, Anzahlung wird verrechnet, kein Nachzahlen

Auf den Punkt: Die Betreibung ist das Werkzeug. Inkasso ist die Strategie dahinter. Wer nur das Werkzeug benutzt, ohne zu wissen wann und wie, verliert oft. Wer beides kombiniert, gewinnt öfter.

So funktioniert das Betreibungsverfahren in der Schweiz

 

Das Betreibungsverfahren ist das zentrale Instrument zur Durchsetzung von Geldforderungen in der Schweiz (Inkasso Schweiz) , geregelt im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG). Es ist aussergerichtlich, staatlich organisiert und die Hürde für den ersten Schritt ist bewusst niedrig: Keinen Nachweis der Forderung, keine vorgängige Mahnung.

Zuständig ist das Betreibungsamt am Sitz des Schuldners. Jeder Kanton und jeder Betreibungskreis hat sein eigenes.

Der Haken: Der Schuldner kann ebenso einfach Rechtsvorschlag (Widerspruch) einlegen. Dann wird es anspruchsvoller.

Inkassomandat

1. Betreibung einleiten

Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohn- oder Firmensitz des Schuldners. Sie brauchen keinen Nachweis Ihrer Forderung, die Glaubhaftmachung genügt. Eine vorherige Mahnung ist nicht zwingend erforderlich. Kosten je nach Forderungshöhe : CHF 74.– bis 414.–.

2a. Keine Reaktion des Schuldners → Fortsetzungsbegehren

Erhebt der Schuldner innerhalb von 20 Tagen keinen Rechtsvorschlag, stellen Sie das Fortsetzungsbegehren beim selben Betreibungsamt. Dieser Schritt führt automatisch zur Pfändung.

Anzeige erstatten

2b. Schuldner erhebt Rechtsvorschlag → Rechtsöffnungsbegehren

Der Schuldner kann jederzeit Widerspruch einlegen, das ist der häufigste Stolperstein. Das Rechtsöffnungsverfahren ist ein einzigartiges Rechtsmittel in der Schweiz: schriftlich, weitgehend standardisiert und beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.

Wichtig zu verstehen: Das Gericht nimmt keine eigene Analyse vor und führt auch keine Berechnungen durch. Forderungshöhe, Zahlungspflicht und Fälligkeit müssen von Ihnen exakt und lückenlos nachgewiesen werden. Hier lohnt es sich, ein den Rat eines Inkassounternehmens oder Anwalts beizuziehen.

Plan für Geldanlage

3a. Rechtsöffnung gewährt → Fortsetzungsbegehren und Pfändung

Wird dem Rechtsöffnungsbegehren stattgegeben, stellen Sie erneut das Fortsetzungsbegehren. Die Pfändung kann eingeleitet werden.

Investition

3b. Rechtsöffnung abgelehnt → Schlichtungsverfahren

Wird das Begehren abgelehnt, bleibt die Klage. In der Schweiz ist dabei zunächst (in manchnen Konstellationen) das Schlichtungsverfahren (Friedensrichter) vorgeschaltet. Das Gute: Sie können diesen Schritt formlos und ohne Anwalt selbst angehen. Die Kosten sind überschaubar.

Hinweis aus der Praxis:

Viele Gläubiger unterschätzen das Rechtsöffnungsverfahren. Es wirkt standardisiert – ist es auch. Aber das Gericht hilft Ihnen nicht, Ihre Forderung zu beziffern oder zu begründen. Was nicht sauber und mit Dokumenten belegt ist, wird nicht anerkannt.

 

Analyse kommt vor Aktion!

Lassen Sie sich unverbindlich beraten!

 

Kontakt aufnehmen

Wo das Betreibungsverfahren scheitern kann

 

Das Verfahren ist gut strukturiert. Aber es setzt wie gesagt voraus, dass der Schuldner erreichbar ist, Vermögen hat und nicht aktiv taktiert.

Aus unserer Erfahrung: Die meisten dieser Klippen lassen sich im Vorfeld erkennen. Wir klären die Situation des Schuldners, bevor wir handeln.

Person mit Fragezeichen

Schuldner abgetaucht; keine Zustellung möglich

Ohne bekannte Adresse kommt das Verfahren noch vor dem ersten Schritt zum Stillstand. Was viele nicht wissen: In der Schweiz lassen sich Adressen in den allermeisten Fällen ermitteln. Über Meldeabfragen, spezialisierte Datenbanken, Befragungen im Umfeld und Recherchen vor Ort. Auch wenn der Schuldner ins Ausland abgetaucht ist. Wir finden Schuldner in der Schweiz fast immer, und suchen wenn nötig weltweit.

 

Kaputte Münze

Pfändung ergibt Verlustschein

Der Schuldner ist mittellos, oder hat seine Mittellosigkeit vorher organisiert. Die Pfändung läuft durch und Sie erhalten einen Verlustschein. Das klingt nach dem Ende, ist es aber nicht zwingend. Der Verlustschein ist ein vollwertiger Titel: 20 Jahre gültig, Verjährung ausgeschlossen, innerhalb von 6 Monaten ohne neue Betreibung fortsetzbar.

Die entscheidende Frage ist: Was macht der Schuldner in einem Jahr, in zwei Jahren? Wer ihn weiter beobachtet, verdeckt und mit den richtigen Mitteln und bei uns auch automatisiert, erkennt den Moment, wenn sich seine Vermögenssituation ändert. Genau das tun wir in der Praxis immer wieder, wie bei einem Fall, bei dem wir nach über einem Jahr Observation feststellten, dass der Schuldner profitable Immobiliengeschäfte tätigte. Der Verlustschein wurde aktiviert und die Forderung eingetrieben.

 

Zahlungen stoppen

Schuldner hat Vermögen auf Dritte verschoben

Ein klassisches Manöver „professioneller“ Schuldner. Rechtlich angreifbar, aber nur, wenn man es beweisen kann. Das erfordert gezielte Ermittlungen: Handelsregister, Grundbuch, verdeckte Observation, Datenbanken, manchmal auch Informanten. Ohne diese Recherche tappt man im Dunkeln. Mit ihr eröffnen sich oft Ansatzpunkte, die vorher nicht sichtbar waren.

Anzeige erstatten

Aberkennungsklage nach erfolgreicher Rechtsöffnung

Auch nach gewährter Rechtsöffnung ist das Spiel nicht vorbei. Der Schuldner kann eine Aberkennungsklage einreichen und das Verfahren landet doch vor Gericht. Hier ist Erfahrung gefragt: Klageantwort vorbereiten, gleichzeitig aber prüfen, ob ein aussergerichtlicher Vergleich nicht die klügere Lösung ist. Gerichte kosten Zeit und Geld auf beiden Seiten, das lässt sich manchmal nutzen.

 

Bankgebäude

Klage vor ordentlichem Gericht

Wenn die Schlichtungsstelle scheitert, bleibt die Klage. Ab hier brauchen Sie anwaltliche Vertretung und die Kosten können je nach Forderungshöhe von einigen Tausend bis mehrere Hunderttausend Franken betragen. Bevor man diesen Weg einschlägt, lohnt eine ehrliche Kosten-Nutzen-Analyse. Manchmal ist ein druckvoller aussergerichtlicher Vergleich der bessere Weg.

Was kostet Inkasso Schweiz?

 

Die Kosten für Inkasso Schweiz hängen stark davon ab, wie weit das Verfahren eskaliert und ob Sie es selbst führen oder Unterstützung beiziehen. Ein Überblick.

Schritt Eigenregie Anwalt Inkasso-Team AG
Betreibung einleiten CHF 74 bis 414 Gebühr plus Honorar Gebühr plus Honorar
Rechtsöffnungsbegehren Einige Hundert CHF, hohes Fehlerrisiko Solide, aber eventuell teuer Inklusive, Belege werden gerichtsfest aufbereitet
Schlichtungsverfahren Möglich, kein Anwalt nötig Standard Wird wenn möglich informell vorweggenommen
Klage vor Gericht Anwalt zwingend, hohe Kosten Standard Wird wenn möglich vermieden
Gesamtkosten Nur Gebühren Laufendes Stundenhonorar, auch bei Misserfolg Am Ende auf Erfolgsbasis, eine Anzahlung abhängig vom Betrag, in der Regel 10 %, wird rückerstattet. Ist die Anzahlung aufgebraucht, arbeiten wir auf eigene Kosten weiter. Kein Nachzahlen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Leistungen für Inkasso Schweiz sind umfassender als die konventioneller Inkassobüros, was sich im Honorar widerspiegelt. Der entscheidende Unterschied: Sie zahlen nie nach. Ist die Anzahlung aufgebraucht, tragen wir das Kostenrisiko. Wir können uns das leisten, weil wir um unsere Erfolgsquote wissen.

Mehr als Inkasso: Ihre Geldeintreiber in der Schweiz

 

Wir führen keine Einzelmassnahmen auf Bestellung durch. Stattdessen übernehmen wir anspruchsvolle Fälle integral, von der Analyse bis zum Geldeingang. Das erhöht die Erfolgschancen massgeblich.

Das lohnt sich besonders, wenn:

  • der Schuldner taktiert, hinhält oder abgetaucht ist,
  • das rechtliche Verfahren allein nicht weiterhilft,
  • eine Pfändung absehbar im Verlustschein endet,
  • oder wenn Sie schlicht wissen wollen, ob Ihr Fall überhaupt Erfolgschancen hat.

Beratung und Vorrecherchen kommen vor Auftrag!

In Ihrem und unserem Interesse zuerst die Erfolgschancen ausloten!

Verlangen Sie eine unverbindliche Fall-Einschätzung!

Person mit Fragezeichen

Vertiefte Fallanalyse und Recherche

Bevor wir handeln, wissen wir, womit wir es zu tun haben. Wir klären, ob eine Pfändung voraussichtlich Erfolg hat oder im Verlustschein endet, wo der Schuldner ist und wie seine finanzielle Situation aussieht. Dafür nutzen wir öffentlich zugängliche Datenquellen (OSINT), spezialisierte Datenbanken, Observation vor Ort und ein bewährtes Informantennetz. Wir entdecken dabei regelmässig Fakten und Zusammenhänge, die Geldeintreiben oder rechtliche Verfolgung erst möglich machen.

 

Kaputte Münze

Druckvolle Verhandlungsführung vor Ort

Schon das persönliche Auftreten unseres Teams am Domizil des Schuldners verfehlt seine Wirkung nicht. Oft ist es sinnvoller, ein Schlichtungsverfahren informell vorwegzunehmen, bevor es formell wird. Indem wir die rechtlichen und faktischen Konsequenzen aufzeigen, gelingt es uns regelmässig, Schuldanerkenntnisse und Rückzahlungen zu erwirken, ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.

 

Zahlungen stoppen

Intelligenter Druck im legalen Rahmen

Druck ist nicht per se illegal und oft unumgänglich. Für jeden Fall erarbeiten wir ein auf den Schuldner zugeschnittenes Druckszenario und wenden es ohne Zögern an. Was das im Einzelnen bedeutet, erläutern wir im persönlichen Gespräch.

Anzeige erstatten

Kreativ und absolut hartnäckig

Wir verblüffen Kunden, aber auch Schuldner oft mit Massnahmen und Vorschlägen, mit denen sie nicht gerechnet haben. Dazu gehört manchmal auch, dass man Schuldnern (beratend) helfen muss, wieder zu Geld zu kommen. Es ist klar, dass wir sicherstellen, dass wir dann die ersten sind, die Geld bekommen. Und wir bleiben immer am Ball, bis wir eine Lösung, sprich Geld, haben.

 

Bankgebäude

Warum die Schweiz unser Heimspiel ist

Unser Sitz ist in Basel. Die Schweiz ist unser Stammland, das wir in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht sehr gut kennen. Die Schweiz ist klein, die Netzwerke sind eng. Es kommt regelmässig vor, dass wir einen Schuldner oder einen Fall aus anderen Zusammenhängen bereits kennen oder rasch an die nötigen Informationen gelangen. Schweizer Inkassounternehmen unterliegen zudem keiner staatlichen Aufsicht und keiner spezifischen Regulierung. Das gibt uns mehr Spielraum als anderswo.

 

Bankgebäude

Erfolgsbasis, kein Fass ohne Boden

Sie leisten eine Anzahlung, in der Regel je nach Forderungshöhe 5-15 % der Forderungssumme. Ist diese aufgebraucht, arbeiten wir auf eigene Kosten weiter. Sie zahlen nie nach. Die Erfolgsprovision ist Ihre maximale Kostenlast. Seit 2014 erreichen wir eine durchschnittliche Erfolgsquote von rund 73 Prozent.

Inkasso Schweiz – hier sind wir für Sie im Einsatz

Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung

Unsere Vorteile als Schuldeneintreiber in der Schweiz

 

  •  Der Sitz unseres Inkassounternehmens ist in der Schweiz.
  • Die Schweiz ist unser „Stammland“, das wir in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht sehr gut kennen.
  • Eine Besonderheit der Schweiz ist die Kleinräumigkeit. Wer hier ein gutes Beziehungsnetz hat, kennt viele Leute.
  • Es kann gut sein, dass wir „Ihren Schuldner“ oder „Ihren Fall“ aus anderen Inkasso-Zusammenhängen schon kennen oder rasch an die nötigen Informationen gelangen.
  • Schweizer Inkassounternehmen unterliegen keiner staatlichen Aufsicht oder spezifischer gesetzlicher Regulierungen.
  • Wir bieten und arbeiten neben dem Inkasso auch als Privatermittler mit Fokus auf unser Heimatland.

Erfolgreiche Fälle

Beispiele Inkasso Schweiz

 

Privatdarlehen in Höhe von 75.000 CHF eingetrieben

Der Schuldner hielt die Darlehensgeberin mit Vertröstungen und Ausreden hin. Wir machten ihm schon anlässlich des ersten Besuchs klar, dass es für ihn nur teurer würde, wenn er nicht zurückzahle. Die Rechtsgrundlage war klar, er hatte nach gescheiterter Selbständigkeit eine feste Stelle und er würde spätesten bei einer Pfändung zahlen müssen. Unser Druck bestand vor allem darin, dass wir ihn wiederholt besuchten, privat und am Arbeitsplatz. Nun zahlte er monatlich und die Schuld wird in maximal 2 Jahren abbezahlt sein. Siehe Fall „M.B-S., Rheinfelden, Schweiz, 2025“  in Referenzen und auf Proven Expert

Überraschende Konfrontation bringt den Durchbruch

Ein Auftraggeber aus Österreich wurde von einem unseriösen Geschäftsmann seit Jahren hingehalten. Lange gelang es uns nicht, den Schuldner anzutreffen. Schliesslich fanden wir einen neue Meldeadresse in einem abgelegenen Bergtal und eruierten seine Autokennzeichen. Anzutreffen war er nie; deponierte Schreiben blieben unbeantwortet. Wir entschlossen uns, uns „auf die Lauer zu legen“ und warteten mehrfasch am Taleingang, bis wir ihn endlich anfahren sahen. Wir folgten ihm und sprachen ihn an, als er seine „Hütte“ betreten wollte. Das war ein Schock, der alles änderte. Es gab sein Versteckspiel auf. Es brauchte noch einiges, bis wir die Lösung hatten. Doch am Ende brachten wir 2/3 der Summer zurück. Kundenreferenz auf Google Rezensionen Inkasso-team.com oder persönlich auf Anfrage durch Kunden

 

Immobilienbetrüger aufgedeckt

Kauf einer Villa mit Seeanstoss, Kaufpreis 4 Mio. Zwischen Käufer und Verkäufer stand ein recht bekanntes Maklerbüro

In einer Spezialvereinbarung soll der Verkäufer verlangt haben, dass zusätzlich CHF 180‘000.— an ihn bezahlt würden für zahlreiche Einrichtungsgegenstände, die der neue Besitzer übernehmen sollte und wollte. Der Käufer zahlte diese Summe an den Makler, in der Meinung, dieses würde den Betrag an den Verkäufer weiterleiten.

Wenig später legte der Makler auf Wunsch des Käufers die Originalvereinbarung vor, welche dieser vergessen hatte abzulegen. Nun stand dort, dass diese Summe eine zusätzliche Maklerprovision sei. Doch die ordentliche Provision war bereits entrichtet worden. Der Makler hatte die erste Seite einfach ausgetauscht. Unvorsichtigerweise hatte der Käufer nicht jede Seite des Vertrags visiert. Aufgeschreckt forderte er die Summe zurück, da er der Meinung gewesen war, der Verkäufer habe diese erhalten. Die Rückfrage bei diesem zeigte, dass dies nicht der Fall war. Ein eindeutiger Betrug also.

Es entspannte sich eine gehässige Auseinandersetzung. Beidseits wurden Anwälte eingeschaltet. Die Maklerin bestand aufgrund des Vertrags auf der Richtigkeit und verweigerte eine Rückzahlung.

Vorgehen der Inkasso-Team AG

  • Nach Übernahme des Mandats stellten wir zuerst umfangreiche Recherchen über das Maklerbüro an. Diese zeigten, dass es mehrere Kunden gab, die über ähnliche Betrügereien berichteten.
  • Wir konfrontierten die beiden Inhaber mit diesen Feststellungen und unserer Forderungen. Einer, nämlich der für den Betrug Verantwortliche, entzog sich sämtlichen Gesprächen, der andere stellte sich, verteidigte aber den Standpunkt seines Compagnons loyal.
  • Eine Klage vor der Schlichtungsstelle (Friedensrichter) ergab kein Ergebnis.
  • Bevor wir die Klage an ein ordentliches Gericht weiterzogen und Strafanzeige einreichten, setzten wir einige Aktionen, welche die Machenschaften der Makler bekannt machten. U.a. publizierten wir eine Website über die Firma. Das rief den Anwalt auf den Plan, welche die Seite abmahnte. Wir gaben nicht nach, da die Seite ausschließlich wahre Tatsachenbehauptungen enthielt. Natürlich war das, schlechte Werbung für die Firma.

Die Publikation, aber nicht nur sie, führten zu erheblichen Schwierigkeiten in der Maklerfirma. Diese führten dazu, dass sich die beiden Compagnons auseinanderlebten.

Der zweite hatte zunehmend Mühe mit den „Sondergeschäften“ des andern. Er wandte sich in dieser Spannungssituation an uns, um diese „Front“ zu bereinigen. In zähen Verhandlungen, teilweise zusammen mit dem Anwalt der Gegenseite, konnten wir unsere Forderung vollumfänglich durchsetzen. Die Firma bezahlte die ganze Summe. Wir stellten sämtliche Aktivitäten ein. Referenz persönlich durch Kunde auf Anfrage

Lassen Sie uns Ihr Geld eintreiben.

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen!