Hausbesuche Inkasso – wie läuft das ab?

Hausbesuche vom Inkasso laufen nur seltenen auf das Einkassieren von Barbeträgen hinaus. Bedenke , dass wir Forderungen ab CHF 50’000.— eintreiben. Somit wäre Barzahlung höchstens bei Teil- oder «Goodwill-Zahlungen» ein Thema. Aussendienst-Inkasso vor Ort am Privat- oder Firmendomizil  haben heutzutage eine andere, umfassendere Funktion.

Doch lass uns zunächst klären, warum manche Inkasso-Büros oft Monate und Jahre brauchen und immer noch kein Geld zurückbringen.

Warum konventionelles Inkasso oft schleppend verläuft?

Einige Leser dürften den mühsamen und schleppenden Inkasso-Prozess kennen, wenn ein Inkasso-Büro allein brieflich und auf dem Rechtsweg aktiv wird. Briefe kommen zurück, weil die Adresse nicht stimmt. Wiederholte Anschreiben wirft der Schuldner in den Papierkorb. Gewarnt durch diese Schreiben, wechselt er die Adresse. Eine Betreibung / ein Mahnbescheid kann nicht zugestellt werden. In der Zwischenzeit reduziert er sein Einkommen, verschiebt Vermögenswert auf die Ehefrau usw. usf. Nach zwei, drei Jahren ist man immer noch gleich weit.

Warum ist das so?  Das Inkasso erfolgt auf schriftlicher Ebene und auf Distanz. Es ist ein Kampf mit «Fernwaffen», bei dem sich die Gegner nie persönlich sehen. Dem Inkasso sind oft nur die abstrakten Finanz- und Bonitätszahlen aus Datenbankrecherchen oder Betreibungsregistern bekannt. Der Schuldner kann sehr vieles seiner Lebensrealität verborgen halten oder Gläubiger, Behörden und Inkasso-Büros täuschen.

Wann können Hausbesuche Inkasso etwas bewirken?

  • Wenn Ihr Schuldner/ Ihre Schuldnerin Sie mit nicht belegten Ausreden hinhält.
  • Wenn er / sie den Kontakt verweigert, nicht mehr reagiert.
  • Wenn er /sie Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw. ändert und Zustellungen verunmöglicht.
  • Wer er / sie abgetaucht und scheinbar nicht mehr auffindbar ist.
  • Wenn er nirgends mehr gemeldet ist (und wir ihn gefunden haben!)
  • Wenn es Hinweise gibt, dass er / sie  das Geschäft mit „Strohmännern“ betreibt, die z.B. gegen Aussen als Gesellschafter und Geschäftsführer auftreten.
  • Wenn der Geschäftssitz oder das Privatdomizil ins Ausland verlegt wurden.
  • usw.

Unterschiede „Fern-“ und „Vor-Ort-Inkasso“

Konventionelles Inkassodurch InkassobüroHausbesuche Inkasso / Vor-Ort-Inkasso
  • schriftlich
  • „Briefinkasso“
  • auf Distanz
  • Kann leicht «abgeschüttelt» werden, «harmlos»
  • Wenig Kenntnis über Lebensverhältnisse
  • Nur online- und Register -Recherchen
  • Greift evtl. bei ehrlichen Schuldnern
  • Kostengünstig, nur Betreibungskosten und Gebühren für Inkassobüro
  • mündlich
  • persönlich, Dokumentenübergabe
  • nah
  • Kann schwer «abgeschüttelt» werden, «bedrohlich»
  • Reale, schwer zu kaschierende  Einblicke in Lebensverhältnisse
  • Vor-Ort-Recherchen, Observation
  • „Knackt“ auch professionelle Schuldner
  • Teurer (Zeit- und Reiseaufwand)

Fallbeispiel 1: Effekte eines Hausbesuchs – führen am Ende zur  Zahlung

Ein Schuldner schuldet einem ehemaligen Geschäftspartner einen 5-stelligen Betrag aus einem Darlehen, welches auf mutmasslich betrügerische Weise erschlichen wurde. Bei Fälligkeit informierte er den Gläubiger auf dessen Nachfrage kurz, er sei arbeitslos und lebe auf dem Existenzminimum. Der Gläubiger wusste andererseits, dass der Schuldner in einem Haus lebe und ein gutes Auto fahre. Eine Strafuntersuchung war im Gang.

Anlässlich eines Hausbesuchs machte sich der Schuldner über die Inkasso-Mitarbeiter lustig, mahnte sie, sie sollten ihn doch betreiben (was wir auch taten), er lebe unter dem Existenzminimum und könne aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Auf Haus und Auto angesprochen, antwortet er, dass dies alles seiner Frau gehöre. Auf den ersten Blick scheint diese Lage für den Gläubiger hoffnungslos. Doch ist sie das wirklich?

Nein, denn schon der Augenschein anlässlich des Hausbesuchs, auch wenn vordergründig erfolglos, ergab wertvolle Hinweise. Die Ehefrau des Schuldners reagierte im Hintergrund ängstlich. Der Wagen auf dem Parkplatz trug das Kennzeichen eines nahen Nachbarlandes und am Briefkasten steckte in Aufkleber mit einem Firmennamen, welche aus der inländischen Datenbank- und Handelsregisterabfrage nicht bekannt war.

Genau an diesem Punkt kommen die weiteren Mittel des Vor-Ort-Inkassos ins Spiel: Recherche über den erkannten Firmennamen im Nachbarland und  Halterabfrage zum Kennzeichen. Dann eine Folgeobservation, was angesichts der Betrugsverdachts zulässig war: Zwei Mitarbeiter positionieren sich am frühen Morgen getarnt vor dem Haus des Schuldners und warteten, bis er das Haus verliess. Als er wegfuhr, folgten ihm  die beiden mit zwei Wagen mit einigem Abstand und wechselnden Positionen. Die Fahrt führte über die Grenze in eine ausländischen Stadt. Das Büro und der Name am Schild liessen eine GmbH erkennen.

Nun war der Weg frei für weitere Recherchen in Datenbanken und dem ausländischen Handelsregister. Der Schuldner war Gesellschafter und Geschäftsführer der betreffenden Firma.

Wir kürzen hier ab. Aufgrund des Vor-Ort-Inkasso resp. der Hausbesuche wussten wir: Der Mann hat eine Geschäftstätigkeit, die er verheimlicht, ausreichend Einkommen und die Ehefrau ist ängstlich. Wir besuchten die Ehefrau als der Schuldner nicht zu Hause war. Grobe Linie der Argumentation: Wir möchten nach wie vor eine einvernehmliche Lösung. Ihr Mann habe sich möglicherweise zusätzlich des betrügerischen Pfändungsbetrugs (Art. 163 StGB) schuldig gemacht, sie eventuell auch  (Naja, beim letzten Punkt haben wir etwas übertrieben). Ob sie denn keine Lösung sehe? Sie sah eine, nämlich, dass sie die Schuld aus eigenem Vermögen bezahlte, weil sie Ruhe haben wollte. Vielleicht war es auch das Vermögen des Manns, der es ihr zuvor übertragen hatte 😉

Fallbeispiel 2 : „Erschleichen“ eines Schuldnerbesuchs mit Fake-Szenario 

Ein Schuldner hat die Schweiz mit 6-stelligen Schulden verlassen und im Ausland Land ein neues Geschäft aufgebaut. Er ging davon aus,  dass er dort sicher sei. Auf Anschreiben oder Telefonanrufe der Gläubigerin reagiert er nie.

Wir versuchten somit erst gar nicht , ihn anzuschreiben. Stattdessen richteten wir unter einer Fake-Identität eine Anfrage an seine Firma im Ausland. Diese war sehr verlockend formuliert und belegt (!). Prompt stimmte er einem Besuch an seinem neuen Firmendomizil zu.

Nachdem wir gut „geschauspielert“ und ihn ausgehorcht hatten, gaben wir uns zu erkennen. Du kannst dir die Panik des Schuldners vorstellen.  Wir machten ihm klar, dass er künftig bei keiner Anfrage mehr sicher sein könne, dass nicht wir dahinter steckten. Er war nach dem ersten Schock bereit, mit uns zu sprechen.

Es brauchte auch nachher noch einiges, bis wir alles Geld zurückerhalten hatten. Aber das Eis war gebrochen. Die permanente Unsicherheit erschien dem Schuldner als noch erschwerender, als sich mit uns auf Raten-Rückzahlungen zu einigen.

Hätte man dieses Ergebnis allein durch Anschreiben erreicht? Die Antwort liegt auf der Hand.

«Darf Inkasso denn Hausbesuche machen?»

Ein Schuldnerbesuch zwecks Gesprächsversuch oder Terminvereinbarung, auch unangemeldet,  ist selbstverständlich nicht verboten. Exemplarisch Regelung in Deutschland. Die Regelungen in der Schweiz und Österreich sind analog. Der Rest ist „Psychologie“ und „Gesprächstaktik“. Bei grundsätzlich freundlichem und cleverem Auftritt kommen in drei Vierteln der Fälle Gespräche zustande. Selbst bei Ablehnung bleibt genug Zeit für eine deutliche „Ansage“. Und der „Schock“ sitzt ebenfalls.

Verboten wäre hingegen z.B. eine schriftliche Androhung, «besonders geschulte Mitarbeiter» vorbeizuschicken, falls keine Zahlung erfolgen sollte. Das wäre ein Nötigungsversuch. Doch so eine Dummheit werden professionelle Geldeintreiber nicht begehen ;-). Auch können wir Haus- oder Geschäftsräume nur mit dem ok des Schuldners betreten. Das kommt überraschend häufig vor.

Natürlich kann ein Schuldner das Gespräch verweigern oder ein Haus- und Kontaktverbot aussprechen. Das kommt in seltenen Fällen vor. Kein Problem: Entweder wir respektieren es  – es nicht zu tun wäre Hausfriedensbruch – und machen auf anderem Weg weiter, resp. wir umgehen das Verbot, was wir hier aus taktischen Gründen nicht darstellen möchten.

Und wie steht es mit Vor-Ort-Recherchen, z.B. die Folgeobservation im Beispiel 1 oben? Observationen und andere Ermittlungsmethoden können Verletzungen von Persönlichkeitsrechten,  Datenschutz- oder Strafgesetzen darstellen. Für den reinen Forderungseinzug wären sie nicht zulässig. Hingegen können sie gerechtfertigt sein bei Betrug und ähnlichen Delikten.  Zusammenfassend kann man sagen: Es gibt einen Spielraum für derartige Einsätze. Wir sind Spezialisten, diese Spielräume zu nutzen und gehen manchmal und situativ dosiert «an die Grenzen».

 

Edgar Gass

Über den Autor

Edgar Gass

Edgar Gass absolvierte sein Studium in Psychologie, Informatik und Wirtschaft an den Universitäten Basel und Zürich und schloss 1982 als lic. phil. ab. Nach über drei Jahrzehnten Erfahrung als Unternehmensberater und Inkasso-Dienstleister übernahm er 2021 die Geschäftsführung der weltweit tätigen Inkasso-Team AG mit Sitz in Basel. Er und sein Team sind bekannt für ihr investigatives und hartnäckiges Inkasso.

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