Interessenten fragen uns manchmal, was der Unterschied zwischen Inkasso und Betreibung sei.

So gefragt, muss man antworten: Keiner! Doch es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen dem Direkt-Inkasso (vorrechtliches Inkasso) und dem rechtlichen Inkasso.

Die folgenden Erläuterungen sind auf das Schweizer Rechtssystem (Inkasso Schweiz) ausgerichtet. Die entsprechenden Begriffe für das deutsche Rechtssystem (Inkasso Deutschland), soweit vergleichbar, sind in Klammern aufgeführt.

Rechtliches Inkasso und Betreibung

 

Die Betreibung ist ein Bestandteil eines weiter gefassten Inkassoverständnisses: Dieses beginnt mit der Geltendmachung oder Fälligkeit einer Forderung (Rechnung, Darlehenskündigung usw.). Bei Nichtbezahlung erfolgt eine Mahnung und schließlich die Androhung der Betreibung (in Deutschland Mahnbescheid).

Die Betreibung ist eine im Schuldbetreibungsrecht geregelte Massnahme und führt zur Zustellung eines Zahlungsbefehls an den Schuldner durch das Betreibungsamt (in Deutschland das Mahngericht). Der Schuldner wird nun zahlen oder Rechtsvorschlag erheben (in Deutschland Widerspruch erheben).

 

Also, wann lohnt sich eine Betreibung?

Eine Betreibung (Mahnbescheid) ist leicht erstellt. Die Betreibungsämter (Mahngerichte) stellen keine besonders hohen Anforderungen an den Nachweis der Bereichtigung. Ob Sie damit etwas erreichen, steht auf einem anderen Blatt. Schuldner erheben meist Rechtsvorschlag (Inkasso Schweiz) resp. Widerspruch (Inkasso Deutschland). Damit ist das Inkasso fürs Erste gestoppt. Der Schuldner heimst einen Etappensieg ein. Somit ist die Betreibung zwar einfach, aber doch oft eine Sackgasse.

Was nun? Definitive & provisorische Rechtsöffnung.

Die weiteren Stationen des rechtlichen Inkassos sind komplexer und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Es ist jedoch zunächst an Ihnen, den Rechtsvorschlag aufzuheben mittels eines Rechtsöffnungsbegehrens (Schweiz), welches zu einer Pfändung (Zwangsvollstreckung in Deutschland) und für Sie eventuell zu Geld führt. Doch die Anforderungen sind bei diesem Schritt erheblich höher.

Die definitive Rechtsöffnung:

Falls Ihre Forderung auf einem Gerichtsurteil oder einem gleichgestellten Titel beruht, können Sie die definitive Rechtsöffnung beantragen. Dagegen kann der Schuldner nur vorgehen, wenn er die Tilgung oder Stundung der Schuld durch Urkunden beweist oder die Forderung verjährt ist.

Die provisorische Rechtsöffnung:

Für die provisorische Rechtsöffnung reichen z.B. eine Schuldanerkennung, ein Vertrag mit der Unterschrift des Schuldners und ähnliche Nachweise. Die Zahlungsverpflichtung des Schuldners und die Fälligkeit müssen daraus aber eindeutig hervorgehen. Das Rechtsöffnungsgericht kann keine „Abwägungen“, kompliziertere Berechnungen u.dgl. vornehmen.

Liegt eines dieser Dokumente vor, kommt der Gläubiger oft rasch an sein Geld, sofern der Schuldner über Mittel verfügt.

Liegt keine derartige Urkunde vor, würde Ihr Begehren jedoch abgewiesen werden und Sie wären wieder gleich weit wie vorher, ein weiteres Erfolgserlebnis für den Schuldner. In diesen Fällen müssen Sie Ihren Anspruch mit einer Klage vor Gericht durchsetzen.

Grenzen des Betreibungswegs und des rechtlichen Inkassos

 

Was sollen Sie tun, wenn keine Dokumente vorliegen, die für eine Rechtsöffnung standhalten würden? Sie können zwar direkt vor Gericht gehen und sich den Umweg über Betreibung und Rechtsöffnung sparen, doch sollten Sie dann über andere gute Belege und Zeugen verfügen.

Und ab hier wird das Problem des rechtlichen Inkassos offenkundig: Diese Schritte, vor allem der Gang vors Gericht, sind nicht nur teuer (Anwalt, Gerichtskosten), sondern auch langwierig (Weiterzug über mehrere Instanzen). Außerdem sollten Sie sich auch des Prozessrisikos bewusst sein. Letztlich weiß man in den meisten Fällen nicht, wie das Gericht entscheidet.

Und auch wenn der Gläubiger am Ende obsiegt, so dauert dieser Prozess mindestens ein Jahr, oftmals mehrere Jahre. Dem Schuldner gibt das alle Zeit der Welt, Vermögen zu verschieben, den Gläubiger „aushungern zu lassen“, Einkünfte über Dritte umzuleiten und sich für den Moment, in dem der Gläubiger seinen Gerichtstitel präsentiert, als mittellos und auf dem Existenzminimum darzustellen, um somit den Forderungen zu entkommen.

Das Inkasso beginnt nun von vorne, nur unter erschwerten Bedingungen. Den abschließenden Erfolg auf dem Gerichtsweg erreichen Sie am ehesten gegenüber gut etablierten Personen und Unternehmen, die nicht leicht „abtauchen“ können.

Direkt-Inkasso 

 

Wenn der Rechtsweg unmöglich oder zu riskant erscheint, müssen Sie keineswegs die Flinte ins Korn werfen. Denn nun kommen wir auch zum Unterschied zwischen Direkt-Inkasso und Betreibung.

Die Devise lautet hierbei: Gerichtsweg vermeiden. Dies geschieht, indem man mit dem Schuldner verhandelt und durch das in Aussicht stellen von rechtlichen und sonstigen Alternativen (legaler Druck) versucht, eine Lösung für die Forderungen zu finden. Es ist ein komplexes Spiel von „Zuckerbrot und Peitsche“.

Die erste Stufe besteht aus gründlichen und umfassenden Ermittlungen. Wir finden heraus, wie die persönliche, finanzielle und geschäftliche Situation des Schuldners ausschaut. Das erlaubt uns u. a. Schwachpunkte zu entdecken, an denen weir  bei späteren Verhandlungen und beim allenfalls notwenigen Anwenden von Druckanansetzen.

Der zweite Schritt besteht im persönlichen Kontakt mit dem Schuldner und im geschickten Verhandeln.  Aufgrund des spezifischen Vorgehens unseres Inkassounternehmens gelingt es fast immer, mit ihm ins Gespräch zu kommen. Und in Verhandlungen können wir alle Register ziehen und kommen dank unserem Know-how und unserer Erfahrung sehr oft zu einer Lösung, spricht Zahlungen.

 

Cleveres Verhandeln

  • Man kann dem Schuldner Konsequenzen, wie auch für ihn teure Gerichtsverfahren, Strafanzeigen, Störungen seines Geschäfts- und Privatlebens durch Recherchen und Interventionen usw. in Aussicht stellen, respektive ihm diese ersparen.
  • Man kann ihn motivieren, beispielsweise durch eine Reduktion der Forderung, falls eine rasche Begleichung erfolgt, weil er z.B. eine Umfinanzierung herstellen
  • Manchmal muss man als Inkasso-Unternehmen Schuldnern sogar helfen, sie coachen, wie sie am besten wieder zu Geld zu kommen (wieder ein Geschäft aufbauen, eine Stelle finden usw.).
  • Oftmals ist das Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner dermaßen zerrüttet, dass die beiden nicht mehr oder nur auf unflätige Weise miteinander kommuniziert haben. Als Außenstehende nehmen wir eine sachliche, nicht-emotionale Haltung ein. Dadurch können wir oft als Vermittler (Mediatoren) wirken und in erstaunlich vielen Fällen schon allein dadurch eine tragbare Lösung aushandeln.

Das alles hat sehr viel mit Psychologie, Verhandlungsgeschick und einer gehörigen Dosis Trickreichtum zu tun und wenig mit Juristerei oder rechtlichem Schuldeneintreiben. Hier liegt die Kernkompetenz unseres Inkasso-Teams.

 

Druck ausüben

Wenn der Schuldner das Gespräch verweigert oder sich nicht an Abmachungen hält? Dann greifen Druckmassnahmen, die dem Schuldner nicht gefallen und sein privates oder berufliches Leben stören. Manchmal sind solche Massnahmen auch im Vorhinein nötig, um den Schuldner verhandlungsbereit zu machen.

Wir legen unser Repertoire natürlich nicht offen, denn Konkurrenz und Schuldner lesen mit. Wir sagen Ihnen im persönlichen Gespräch aber gern mehr, zeigen Ihnen Beispiele und erläutern, was wir in Ihrem Fall konkret unternehmen würden.

Druckmassnahmen müssen kreativ, individuell und rechtlich zulässig sein. Dieser Grat ist manchmal schmal. Zur Illustration ein Beispiel: Durch Observation haben wir herausgefunden und mit Fotos belegt, dass ein Schuldner fremdgeht. Wenn er ohnehin keinen Wert mehr auf sein Familienleben legt, wäre es ihm vermutlich egal, wenn wir diese Fotos seiner Frau zeigen würden; die weiss das wohl ohnehin Bescheid. Wenn er jedoch zuhause den „ehrbaren Ehemann- und Familienvater“ spielt, könnte ihn dieser Gedanke beunruhigen.

Rechtlicher Druck scheidet in dem Beispiel aus, Fremdgehen ist kein Straftatbestand. Würden wir ihm einfach die Fotos vorlegen und sagen „Wenn du nicht zahlst, legen wir diese Fotos deiner Frau vor“ wäre das Nötigung, was sollten wir also tun? – Genau ;-). Sprechen Sie mit uns, dann werden wie vermutlich sehen, dass wir beide zum gleichen Schluss gekommen sind. Und diese Intervention ist äusserst wirksam, wie wir aus Erfahrung wissen!

Betreibung bleibt ein wichtiges Instrument des Inkassos

Kein Rat, auf Betreibungen zu verzichten!

Die Betreibung bleibt ein wichtiges Rechtsmittel. Sie stellt eine rechtliche Konstituierung der Forderung dar, sendet ein starkes Signal an den Schuldner, setzt ihn unter Druck (senkt seine Bonität bei Banken, ist ein Handicap auf dem Wohnungsmarkt usw.) und unterbricht die Verjährung, gerade bei Forderungen mit kurzen Verjährungsfristen nicht unbedeutend.

Kombination von rechtlichem Inkasso und Direkt-Inkasso

Auch wir betreiben oft das rechtliche Inkasso, wenn sich beim direkten Inkasso keine Bewegung ergibt (dort wo nötig zusammen mit Anwälten) oder tun es vorsorglich aus den genannten Gründen.  Parallel dazu fahren wir mit den Direkt-Interventionen fort. Der Schuldner wird an zwei Fronten „angegriffen“. Das führt oft dazu, dass er einlenkt und das rechtliche Inkasso-Verfahren eingestellt werden kann. Es kann aber auch dazu führen, dass man den Rechtsweg zu Ende gehen muss. Für diese Fälle liefern unsere Ermittlungen und Erfahrungen oft wertvolle Fakten.

Selbst wenn ein Gerichtstitel vorliegt, ist unsere Aufgabe noch nicht zu Ende. Wir sorgen dafür, dass er auch erfüllt wird. Auch hier gibt es wieder die rechtliche Schiene (Pfändungsamt, Gerichtsvollzieher) und die begleitenden und koordinierenden Interventionen durch uns als Inkassounternehmen.

 

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