Darlehen nicht zurückgezahlt  – ein «Standard» im Inkasso

 

Die Klage, dass ein privates Darlehen nicht zurückgezahlt wird, begegnet uns mit grösster Regelmässigkeit. Privatdarlehen werden gewährt, um Familienmitgliedern zu helfen, um einem Freund einen Gefallen zu erweisen oder Bekannten eine Geschäftsgründung zu ermöglichen – in solchen Fällen kann unser Inkassounternehmen privat beauftragt werden.

Ein wesentliches Element des Darlehens ist (meist) die zeitliche Befristung: Es soll zu einem fixierten Zeitpunkt rückgezahlt werden oder der Darlehensgeber soll es kündigen dürfen. Damit unterscheidet sich das Darlehen von der Schenkung oder einer Investition. Doch «Nehmen ist für viele seliger als Zurückgeben.» Einige Verwandte, Freunde oder Bekannte haben einfach keine Lust mehr zurückzuzahlen, «tauchen ab» oder haben ihre finanzielle Entwicklung falsch eingeschätzt und können die Rückzahlungsverpflichtung tatsächlich nicht einhalten.

 

Was tun, wenn geliehenes Geld nicht zurückgezahlt wird?

 

Wie kommen Sie wieder an Ihr Geld, wenn ein Privatdarlehen nicht zurückgezahlt wird? Folgende Tipps und Tricks können helfen:

  • Sicherlich ist es richtig, zuerst das Gespräch zu suchen und mögliche Gründe anzuhören. Aber bitte nicht zu lange! Und lassen Sie es nicht bei freundschaftlichem Verständnis und grosszügiger Geduld bewenden. Sichern Sie sich ab.
  • Setzen Sie den Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin mit einer Mahnung per Einschreiben in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie 5 % Verzugszinsen erheben und rechtliche Schritte einleiten.
  • Kündigen Sie das Darlehen auf den vertraglich definierten Zeitpunkt.  Kündigung ebenfalls per Einschreiben. Achtung: Der Rückzahlungszeitpunkt und allfällige Kündigungsfristen, wie sie im Darlehensvertrag vorgesehen, müssen eingehalten werden. Sollte kein Rückzahlungsdatum vereinbart seien, so müssten Sie (in der Schweiz) eine Kündigungsfrist von 6 Wochen beachten.
  • Wenn der Darlehensnehmer/die Darlehensnehmerin nachvollziehbare Gründe vorgebracht und spätere Zahlung oder Ratenzahlungen vorgeschlagen hat, könnte es sinnvoll sein, darauf einzugehen. Halten Sie auch solche Vereinbarungen schriftlich fest und lassen Sie sie unterschreiben. Lassen Sie sich keinesfalls auf zusätzliche Verschiebungen und Verzögerungen ein, denn sonst merkt der Darlehensnehmer, dass er Sie «ungestraft» hinhalten kann.
  • Sollten Sie ein Darlehen ohne schriftlichen Vertrag gewährt haben, so ist folgendes zu beachten: Auch eine mündliche Vereinbarung hat Vertragscharakter und ist bindend. Das Problem ist die Beweisbarkeit. Es gibt in solchen Fällen «Rettungsmöglichkeiten». Lassen Sie den Darlehensgeber ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Eine solches erleichtert das später vielleicht nötige rechtliche Vorgehen. Vereinbaren Sie auch in dem Fall einen schriftlichen Rückzahlungsplan. Es gibt weitere «Tricks», mit denen Sie die Gewährung des Darlehens auch nachträglich beweisen können. Gerne beraten wir Sie.
  • Der nächste Schritt könnte beim Inkasso in der Schweiz darin bestehen, dass Sie den Darlehensnehmer betreiben, (in Deutschland wäre das der gerichtliche Mahnbescheid). Wenn der Darlehensnehmer Rechtsvorschlag einlegt (in Deutschland Widerspruch), so gibt es in der Schweiz ein vereinfachtes Verfahren, die sogenannte Rechtsöffnung, mit welcher das Gericht den Einspruch aufheben und die Pfändung bewilligen kann. Einigermassen versierte Laien können das selbst tun, doch empfiehlt es sich, einen Anwalt oder ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Die Kosten sind überschaubar.
  • Anwälte oder Inkassounternehmen können zudem vorgängig versuchen, mit dem Verweis auf weitere Kosten und rechtliche Massnahmen, eine aussergerichtliche Lösung auszuhandeln.
  • In Deutschland gibt es das vereinfachte Verfahren nicht. Gibt das Mahngericht Ihrem Mahnantrag statt und widerspricht der Schuldner nicht, erlässt das Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Titel können zwangsvollstreckende Maßnahmen eingeleitet werden. Ansonsten müssten Sie Klage einreichen, was mit höheren Kosten verbunden ist. In solchen Fällen lohnt sich auf jeden Fall der vorgängige Versuch einer aussergerichtlichen Lösung.
  • Private Schulden verjähren in Deutschland bereits nach 3 Jahren (in der Schweiz nach 10 Jahren). Blosse Mahnungen unterbrechen die Verjährung nicht, hierfür müssen Sie den Schuldner betreiben, in Verzug setzen, Teilzahlungen erhalten oder eine Schuldanerkenntnis erwirken; solche Massnahmen lassen die Verjährungsfrist neu anlaufen.

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Vorgehen Inkasso wenn Darlehen nicht zurückgezahlt

Auch bei Inkasso-Mandaten betreffend ausstehender Darlehen, besteht unser erster Schritt in der sorgfältigen Analyse der Vertragsunterlagen und vertieften Recherchen über den Schuldner. Wir verfügen hierzu über Quellen, welche Privatpersonen nicht zugänglich sind. Unsere Ermittlungen schliessen auch Observationen vor Ort und weitere Methoden ein, z.B. wenn es darum geht eine angebliche Arbeitslosigkeit oder andere Ausreden zu überprüfen.

Diese Recherchen zeigen meist, wie die finanzielle Situation des Schuldners aussieht und wo seine „sensiblen Punkte“ liegen. Mit diesem Wissen im Hintergrund suchen wir das persönliche Gespräch mit dem Schuldner vor Ort, nötigenfalls mehrfach. In der Regel resultieren daraus Zwischenergebnisse wie Schuldanerkenntnis (v.a. wenn kein Darlehensvertrag besteht oder dieser Mängel aufweist), Rückzahlungsplan oder Wiederaufnahme der Zahlungen. Wenn das nicht gelingt, setzen wir Massnahmen, die wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch bezogen auf Ihren Schuldner erläutern. Parallel leiten wir dort wo erfolgsversprechend das rechtliche Inkasso ein.

 

Und wenn der Darlehensschuldner kein Geld hat?
Oder dies vorgibt?

 

Eine Pfändung oder die Zwangsvollstreckung können zu einem Null-Ergebnis führen, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin kein Geld haben und auf dem Existenzminimum leben. Es gibt professionelle und kriminelle Schuldner, welche sich im Hinblick auf die Pfändung resp. Zwangsvollstreckung «arm» machen, indem sie vorgängig Mittel auf andere übertragen (Grundbesitz, Kontoguthaben usw.), «schwarz» arbeiten o. dgl.

In solchen Fällen ist eindeutig der Einsatz eines Anwalts oder / und eines spezialisierten Inkasso-Unternehmens angezeigt. Vermögensverschiebungen können unter gewissen Bedingungen und innert bestimmten Fristen rückgängig gemacht werden (Paulianische Anfechtung).

Inkassounternehmen mit Ermittlungserfahrung können Pfändungsbetrug und ähnlich Machenschaften aufdecken, z.B. wenn jemand schwarz arbeitet. Wir legen dem Schuldner in solchen Fällen die Ermittlungsergebnisse vor und versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn das nicht gelingt, informieren wir die Behörden oder stellen selbst Strafanzeige. Weitere flankierende Massnahmen, mit denen man Schuldner zu Zahlungen motivieren kann, erläutern wir Ihnen persönlich anhand Ihres Falls.

 

Achtung: Verjährung!

 

Gerade Private haben oft die Verjährung nicht auf dem Radar. Darlehensforderungen verjähren in der Schweiz nach 10 Jahren, in Deutschland schon nach 3 Jahren.  Die Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also das Darlehen z.B. fällig wurde. Das heisst, nach dieser Frist könnte der Schuldner die Verjährungseinrede erheben und die Forderung könnte rechtlich nicht mehr geltend gemacht werden.

Die Verjährungsfrist  kann unterbrochen werden, resp. beginnt neu zu laufen u.a. nach einer formellen Mahnung, einer  Teilrückzahlung oder einem (erneuten) Schuldanerkenntnis. Mehr dazu im Blogbeitrag „Verluste vermeiden – Verjährung unterbrechen“.

 

Vorbeugen ist besser als heilen – Tipps für Prävention und Darlehensverträge

 

Beim Geld hört die Freundschaft oft auf. Beachten Sie darum ein paar einfache Regeln, um zu vermeiden, dass Sie verliehenes Geld nicht mehr zurückbekommen:

  1. Beachten Sie die Motive, warum jemand ein Darlehen benötigt. Sind seine Gründe plausibel und nachvollziehbar? Z.B. die Überbrückung bis zu einer Anstellung, eine Geschäftsgründung mit einem guten Businessplan. Vorsicht ist geboten, wenn jemand wiederholt Geld ausleihen muss, um einen überhöhten Lebensstandard zu finanzieren oder wenn er damit alte Schulden begleichen muss.
  2. Es gibt diskrete Möglichkeiten, die Bonität, respektive das Ausfallrisiko einzuschätzen. Wir beraten Sie oder fragen die Bonität in spezialisierten Datenbanken ab.
  3. Auf jeden Fall müssen Sie einen schriftlichen Darlehensvertrag erstellen. Lassen Sie sich nicht dazu überreden, «aus Freundschaft» oder «im Vertrauen» auf eine schriftliche Regelung zu verzichten. Sollten Sie vorgängig und ohne Vertrag schon Geld gegeben haben, so fassen Sie diese Zahlungen in einem späteren Darlehensvertrag zusammen.
  4. Laden Sie hier eine Vorlage für Darlehensverträge herunter: JJJJ-MM-TT Darlehensvertrag Vorlage Hinweis: Es handelt sich um eine Word-Datei (*.doc), die Sie individuell anpassen können.
  5. Wenn Sie das Darlehen einer Firma gewähren, lassen Sie den Firmeninhaber auf jeden Fall als privat haftender Solidarschuldner unterschreiben. Das erleichtert im Fall einer Firmeninsolvenz / eines Konkurses die Eintreibbarkeit des Geldes.

Darlehen nicht zurückgezahlt? Sie wollen keine Fehler machen?

Wir beraten Sie gerne oder treiben das Geld für Sie ein.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann muss ein Darlehen zurückgezahlt werden?

Am Termin, der im Darlehensvertrag festgelegt ist. Wenn keiner festgelegt wurde, 6 Wochen nach Kündigung.

Ist es strafbar, ein Darlehen nicht zurückzuzahlen? Soll ich eine Strafanzeige stellen?

Ein Darlehen nicht zurückzuzahlen ist keine Straftaft. Es sind Ausnahmen denkbar, z.B. wenn der Darlehensnehmer das Darlehen unter falschen Voraussetzungen erschlichen hätte und im Wissen, dass er er nicht zurückzahlen kann und will; das wäre Betrug.

Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten?

Sie können den Schuldner formell mahnen und damit in Verzug setzten. Und sie könnten ihn betreiben (Schweiz) oder ihm einen Mahnbescheid schicken (Europa). Es wird empfohlen, zuerst den Verhandlungsweg zu beschreiten und die finanziellen Verhältnisse des Schuldners zu prüfen / zu bedenken.

Wie kann ich private Schulden im Ausland eintreiben?

Geliehenes Geld ins Ausland kann über internationales Inkasso, das wir auch anbieten, wieder eingetrieben werden.

Wann verjähren private Darlehen?

In der Schweiz nach 10 Jahren, in Deutschland nach 3. Es sind immer landesspezifische Bestimmungen zu beachten.

Am Termin, der im Darlehensvertrag festgelegt ist. Wenn keiner festgelegt wurde, 6 Wochen nach Kündigung.

Ein Darlehen nicht zurückzuzahlen ist keine Straftaft. Es sind Ausnahmen denkbar, z.B. wenn der Darlehensnehmer das Darlehen unter falschen Voraussetzungen erschlichen hätte und im Wissen, dass er er nicht zurückzahlen kann und will; das wäre Betrug.

Sie können den Schuldner formell mahnen und damit in Verzug setzten. Und sie könnten ihn betreiben (Schweiz) oder ihm einen Mahnbescheid schicken (Europa). Es wird empfohlen, zuerst den Verhandlungsweg zu beschreiten und die finanziellen Verhältnisse des Schuldners zu prüfen / zu bedenken.

Geliehenes Geld ins Ausland kann über internationales Inkasso, das wir auch anbieten, wieder eingetrieben werden.

In der Schweiz nach 10 Jahren, in Deutschland nach 3. Es sind immer landesspezifische Bestimmungen zu beachten.

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