Erfolgreiches Inkasso bei Forderungen
in Österreich

Wir setzen Ihren Forderungseinzug konsequent durch!

 

Direkt bei Ihren Schuldnern vor Ort
Unbürokratisch und schnell
für private und geschäftliche Forderungen

 

Jetzt Geld zurückholen

 

Forderungssummen in Österreich ab EUR 50’000.—

 

 

Erfolgsquote 23 *
77.8 %

 

Expertise im Land

Das Inkasso in Österreich

 

Genau wie in der Schweiz und Deutschland ist das reguläre Inkasso in Österreich primär Sache des Rechtsstaates. Für Sie bedeutet das leider stark formalisierte Verfahren und eine Menge Bürokratie. Sie müssen Ihre Forderungen als sogenannten Forderungseinzug durch einen Anwalt gerichtlich beim Schuldner oder der Schuldnerin in Österreich geltend machen.

Als Forderungseinzug bezeichnet man die Durchsetzung Ihrer Forderungen bei der Person oder Organisation, die Ihnen das Geld schuldig ist.

Haben Sie offene Forderungen in Österreich, sei es geschäftlich oder gar privat, so ist Ihr primäres Ziel der sogenannte Exekutionstitel. Dieser Titel ist in Österreich streng geregelt und soll einen Zahlungsbefehl beziehungsweise das Urteil erwirken.

Sollte der Schuldner nicht freiwillig zahlen, wird die Forderung auf exekutivem Weg durchgesetzt.

Direktinkasso oder Exekutionstitel?

 

Wie beschrieben ist der Exekutionstitel erforderlich, damit Sie Ihr Geld erfolgreich zurückfordern können.

Beispiele für einen Exekutionstitel sind:

  • rechtskräftige Zahlungsbefehle oder Urteile
  • ein gerichtlicher Vergleich
  • behördliche Bescheide und Anordnungen
  • oder ein vollstreckbarer Notariatsakt

 

Dieses Vorgehen stellt Betroffene aber immer wieder vor ein entscheidendes Problem: Solche stark formalisierten Prozesse erlauben Ihrem Schuldner oder Ihrer Schuldnerin jede Menge Schlupflöcher, um dem Titel zu entgehen, denn das Gericht in Österreich versendet lediglich einen nicht geprüften Zahlungsbefehl.

Ihr Schuldner hat nun die Chance, innerhalb von vier Wochen Einspruch zu erheben. Einem jeden Zahlungsbefehl liegt immer auch ein Formular für den Einspruch bei, in welchem Ihr Schuldner die Forderung als nicht rechtens deklarieren kann.

 

Wir die Frist zum Widerspruch versäumt, haben Sie einen Exekutionstitel erwirkt und können Ihr Geld einfordern. Das passiert durch das EU-Recht und kann richterlich durchgeführt werden. Wäre da nicht das Problem mit den Profi-Schuldnern.

Der Exekutionstitel wird Ihnen Ihr Geld selten wiederbringen

Dies gilt namentlich für professionelle und kriminelle Schuldner und Schuldnerinnen. Personen, die nie die Absicht hatten, ihre Forderungen zu begleichen, wissen genau, wie Sie sich in Österreich erfolgreich einen Exekutionstitel umgehen.

 

In genau diesem Punkt setzen wir auf unser Direkt-Inkasso, um Ihre Forderungen erfolgreich in Österreich einzutreiben!

Geldeintreiber in Österreich

Wie wir Ihr Geld erfolgreich aus Österreich zurückholen

 

Durch sorgfältige Recherche, dem Nutzen von Schwachpunkten und hartnäckiger Präsenz beim Schuldner versuchen wir eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Sofern Sie nicht schon vorher das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben, werden wir dies im richtigen Moment ergänzend tun.

Wir erstellen anhand dessen, was Sie wissen, ein Profil der Schuldner, analysieren dann Druckpunkte und gehen in die direkte Konfrontation vor Ort.

Alles bleibt im legalen Rahmen und geschieht durch unser Team und Experten aus unserem Netzwerk in Österreich.

Unsere internationalen Inkassoleistungen bieten Ihnen viele Vorteile:

Zulassung und Registrierung:

Wir arbeiten in Übereinstimmung mit den österreichischen gesetzlichen Bestimmungen und garantieren so eine rechtlich saubere Lösung.

Kooperation und lokale Partner:

Durch die Zusammenarbeit mit lokalen Inkassounternehmen und Rechtsanwälten gewährleisten wir eine effektive Durchsetzung Ihrer Forderungen

Österreich als Einsatzgebiet der Inkasso-Team AG

Für das Inkasso Österreich verfügen wir über ein gutes Netzwerk von Kooperationspartnern und Anwälten vor Ort. Zum Eintreiben von Forderungen in Österreich sind wir in folgendem Rahmen berechtigt:

  1. durch eigene Forderungen: die wir käuflich erworben haben (§ 118 Gewerbeordnung Abs. 1)
  2. treuhänderisch: zum Zweck des Inkassos abgetreten Forderungen, treiben wir über konzessionierte Rechtsdienstleister und Anwälte ein.
  3. gerichtlich: strittige Forderungen treiben wir über Anwälte ein (Urteil OG)

 

Als Schweizer Inkassounternehmen sind wir also über viele Wege in der Lage, für Mandanten aus Deutschland und der Schweiz Schulden in Österreich einzutreiben.

Was ist, wenn die Schuldner meine Forderungen trotzdem nicht begleichen wollen?

In sehr seltenen Fällen reichen unsere direkten Maßnahmen nicht aus, oder Schuldner fühlen sich zu sicher. In solchen Fällen leiten wir das rechtliche Inkasso ergänzend ein.

Ausser der Antragsgebühr entstehen beim Mahnverfahren keine Kosten!

Ohne Verhandlung erteilt das Gericht dem Schuldner einen bedingten Zahlungsbefehl. Der Schuldner hat daraufhin erneut die Wahl, entweder innerhalb von 14 Tagen die Forderung zu begleichen oder innerhalb von vier Wochen Einspruch zu erheben.

Diese Schritte organisieren wir für Sie als Kunde. Parallel laufen schwerpunktmäßig die Direkt-Inkasso-Massnahmen, um dem Schuldner jederzeit die Chance auf eine einvernehmliche und für ihn kostengünstigere Lösung zu geben.

 

Die rechtliche Grundlage für unser Inkasso in Österreich

 

Unsere Inkassoleistungen sind auch in Österreich rechtskräftig. Egal ob Sie in Deutschland oder der Schweiz ansässig sind, profitieren Sie von der Dienstleistungsrichtlinie der EU, welche ebenfalls für das außergerichtliche, also das direkte Inkasso greift.

Demzufolge können nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie jegliche Inkassodienstleistungen, soweit sie nicht das gerichtliche Inkasso betreffen, ohne gesonderte Zulassung erlaubt werden.

Wir dürfen also auch in Österreich für Sie aktiv werden, ohne Nachteile auf Ihrer Seite!

 

Erfolgreicher Forderungseinzug in Österreich!

Egal wo Sie ansässig sind, wir bringen Ihr Geld zurück!

 

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FAQ

Relevante Fragen zu unserem Inkasso in Österreich

 

Vielen Mandant: innen aus der Schweiz, Deutschland und anderen Teilen der EU stellen sich häufig viele Fragen. Wir klären auf und stehen bei weiteren Anliegen jederzeit zur Verfügung.

 

Ist die Inkasso-Team AG in ganz Österreich vertreten?

Ja, wir sind in ganz Österreich aktiv und haben unter anderem in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck ein Team von Kooperationspartnern und eigenen Mitarbeitenden.

Welche Arten von Exekutionstitel stehen mir zur Verfügung?

Insgesamt gibt es 4 gängige Formen in Österreich:Geldforderungen: also die klare Zahlung oder Abzüge im Einkommen Fahrnisexekution: auf bewegliche Sachen wie Fahrzeuge oder Möbel Liegenschaften: also Immobilien wie auch ganze Grundstücke Handlung und Unterlassung: eine Handlung zur Zahlung und/oder Unterlassung der weiteren Geschäftsgegenstände

Wann kann ich eine Forderung in Österreich geltend machen?

Jederzeit, solange Sie eine nachweisbare und begründete Forderung, beispielswiese eine Rechnung oder einen Vertrag vorweisen können.

Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?

Das variiert von Fall zu Fall, in der Regel aber sind direkte Massnahmen immer schneller als der gerichtliche Weg.

Wie hoch muss meine Forderung sein?

Wir behandeln internationale Forderungen ab 50.000 €, was besonders bei Fällen im gewerblichen Sektor üblich ist.

Was kann ich tun, wenn ich nicht weiß, wo meine Schuldner sind?

Wir sind darauf spezialisiert, Schuldner auf der ganzen Welt zu finden. Gerne bieten wir Ihnen an, Ihre Schuldner zu finden.

Wie kann ich meine Forderungen gerichtlich geltend machen?

Sie können bis 75.000 € ein Mahnverfahren einleiten, die URL dafür wäre: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/gerichtsorganisation_der_justiz/zivilrecht/2/1/Seite.1010321.html und das dazugehörige Formular ausfüllen. Von den 3 Möglichkeiten empfehlen wir die online Variante durchzuführen: https://www.oesterreich.gv.at/formsearch/form/1027

Ja, wir sind in ganz Österreich aktiv und haben unter anderem in Wien, Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck ein Team von Kooperationspartnern und eigenen Mitarbeitenden.

Insgesamt gibt es 4 gängige Formen in Österreich:Geldforderungen: also die klare Zahlung oder Abzüge im Einkommen Fahrnisexekution: auf bewegliche Sachen wie Fahrzeuge oder Möbel Liegenschaften: also Immobilien wie auch ganze Grundstücke Handlung und Unterlassung: eine Handlung zur Zahlung und/oder Unterlassung der weiteren Geschäftsgegenstände

Jederzeit, solange Sie eine nachweisbare und begründete Forderung, beispielswiese eine Rechnung oder einen Vertrag vorweisen können.

Das variiert von Fall zu Fall, in der Regel aber sind direkte Massnahmen immer schneller als der gerichtliche Weg.

Wir behandeln internationale Forderungen ab 50.000 €, was besonders bei Fällen im gewerblichen Sektor üblich ist.

Wir sind darauf spezialisiert, Schuldner auf der ganzen Welt zu finden. Gerne bieten wir Ihnen an, Ihre Schuldner zu finden.

Sie können bis 75.000 € ein Mahnverfahren einleiten, die URL dafür wäre: https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/gerichtsorganisation_der_justiz/zivilrecht/2/1/Seite.1010321.html und das dazugehörige Formular ausfüllen. Von den 3 Möglichkeiten empfehlen wir die online Variante durchzuführen: https://www.oesterreich.gv.at/formsearch/form/1027