Hartnäckiges Inkasso
in Österreich
Dichtes Netzwerk in einem kleinräumigen und finanzstarken Wirtschaftsraum.
Hartnäckig, druckvoll, trickreich. In ganz Österreich.
Für Forderungssummen ab 50’000.— EUR / CHF.
76 %
Erfolg 2022 *
KLEINRÄUMIG und FINANZSTARK
Inkasso in Österreich
- Österreich gehört zum Einsatzgebiet des Inkasso-Teams.
- Für das Inkasso Österreich verfügen wir über ein gutes Netzwerk von Kooperationspartnerund Anwälten vor Ort.
- Zum Eintreiben von Forderungen in Osterreich sind wir berechtigt, da wir nur eigene, an uns abgetretene Forderung eintreiben (§ 118 Gewerbeordnung Abs. 1).
Ein nicht unwesentlicher Vorteil unserer Dienstleistung:
Wir sind vor Ort präsent durch Mitarbeiter im Land und weil die Anreiseweg aus der Schweiz kurz sind.
Unser Vorgehen bei Inkassofällen in Österreich
Grundsätzlich gilt für Inkasso in Österreich, gleich wie für Inkasso in der Schweiz oder in Deutschland, dass die Schuldbetreibungsgesetzgebung des Inkassos primär in die Hände des Rechtsstaats gelegt ist. Dies führt zu stark formalisierten Verfahren, welche einem Schuldner zahlreiche Schlupflöcher lassen, wenn er sich einer Zahlungsverpflichtung entziehen will; dies gilt namentlich für professionelle und kriminelle Schuldner. Hier greift das Direkt-Inkasso des Inkasso-Teams: Durch sorgfältige Recherche, dem Nutzen von Schwachpunkten und hartnäckiger Präsenz beim Schuldner versuchen wir eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.
Sofern der Kunde nicht schon vorher das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet hat, würden wir das beim Inkasso in Österreich im richtigen Moment ergänzend tun. Grundsätzlich fokussieren wir uns jedoch auf das Direktinkasso, also die gründliche Recherche über den Schuldner, das Herausarbeiten von «Druckpunkten» (im legalen Rahmen) und auf diesem Hintergrund das hartnäckige und druckvoll Verhandeln mit dem Kunden.
Das rechtliche Inkasso erfolgt ergänzend, wo das sinnvoll ist. Außer der Antragsgebühr entstehen bim Mahnverfahren keine Kosten. Ohne Verhandlung erteilt das Gericht dem Schuldner einen bedingten Zahlungsbefehl. Der Schuldner hat daraufhin die Wahl, entweder innerhalb von 14 Tagen die Forderung zu begleichen oder innerhalb von vier Wochen Einspruch zu erheben. Bei Einspruch werden beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung herangezogen. Wenn der Schuldner während der vierwöchigen Frist keinen Einspruch erhebt, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und es kann ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Diese Schritte organisieren wir für Sie als Kunde. Parallel laufen schwerpunktmäßig die Direkt-Inkasso-Maßnahmen, um dem Schuldner jederzeit die Chance auf eine einvernehmliche und für ihn kostengünstigere Lösung zu geben.
Rechtliche Grundlagen beim Inkasso in Österreich
Österreich ist nicht nur ein Nachbarland der Schweiz, sondern wie dieses ebenfalls eher kleinräumig. Hier erwiesen sich die guten Beziehungsnetze unserer Mitarbeiter und Partner in Österreich als nützlich.
Nach der Dienstleistungsrichtlinie der EU bleibt die Dienstleistungsfreiheit für das außergerichtliche Inkasso bestehen, da der Wortlaut der EU-Dienstleistungsrichtlinie explizit von gerichtlichem Forderungseinzug spricht, also ausdrücklich nicht das außergerichtliche Inkasso oder das Inkasso insgesamt ausnimmt. Demzufolge können nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie Inkassodienstleistungen, sofern und soweit sie nicht das gerichtliche Inkasso betreffen ohne gesonderte Zulassung erlaubt werden. Einem Inkassoverband in Österreich gehören wir nicht an, weil wir primär international / länderübergreifend tätig sind.