Hartnäckiges Inkasso
in Europa

 

Europaweit für Sie im Einsatz.

 

Schulden eintreiben

 

Hartnäckig, druckvoll, trickreich. In ganz Europa.

 

Für Forderungssummen ab 50’000.— EUR / CHF.

(Schweiz, Süddeutschland, Vorarlberg ab 25‘000.– EUR / CHF)

 

Erfolgsquote 23 *
77.8 %

 

Achtung: Sind Sie richtig hier?

Falls Sie selbst Schuldner sind, können wir nichts für Sie tun.

Forderungen unter CHF/EUR/USD 25’000.— können wir aus Kostengründen leider nicht bearbeiten. **

Inkasso europaweit

Effizientere Schuldnerverfolgung durch grenzüberschreitendes Inkasso in Europa

 

Ist Ihr Schuldner in ein anderes Land verzogen? Mutmaßlich in der Absicht, sich zu verstecken und dem Zugriff der Gläubiger und des Rechtsstaats und zu entziehen? Vielleicht aber auch einfach aus privaten oder berufliche Grünen (Heirat, Migration, Mitarbeiter internationaler Konzerne). Oder um im Elsass, Großbritannien oder Deutschland einen Konkurs mit Restschuldbefreiung zu erwirken?

Offene Grenzen erleichtern nicht nur Kriminalität, sondern auch Schuldner-Tourismus

Während das Abkommen von Schengen die Reisefreiheit von Kriminellen durch div. Maßnahmen abfedert, eröffnen sich im zivilrechtlichen Bereich große Schlupflöcher. Logistisch und rechtlich ist die Schuldeintreibung im Ausland mit viel Aufwand und Mehrkosten verbunden.

In der Europäischen Union (EU) gilt beispielsweise in vielen Bereichen zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (in vielen Fällen allerdings nicht für Dänemark und seit dem Brexit für Großbritannien, ebenso für Nicht-Mitgliedsstaaten), dass Urteile eines Mitgliedsstaates in dem anderen Mitgliedsstaat nach einem vereinfachten Verfahren gemäß den Art. 38 bis 52 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vollstreckbar erklärt werden können. Der in der Praxis wichtigste Vorteil dieses beschleunigten Verfahrens ist, dass die Vollstreckbarerklärung sofort und selbst ohne Prüfung der Anerkennungsfähigkeit des Urteils erfolgt. Der Schuldner erhält zunächst auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme in dem Verfahren. Erst nach Vollstreckbarerklärung kann er ggf. einen Rechtsbehelf einlegen existieren aber auch Sonderregelungen. Doch abgesehen von dieser Vereinheitlichung gibt es selbst in den Mitgliedsländern zahlreiche Ausnahmen nach Land und Rechtsgebiet (z.B. Familienrecht). Wir und unsere beratenden Anwälte in nahezu allen europäischen Staaten kennen das passende Vorgehen.

 

Kontakt aufnehmen

 

Wir finden Schuldner europaweit!

Doch ist das rechtliche Inkasso nur ein Teil. Im Direkt-Inkasso geht es zuerst darum, die Schuldner/innen zu finden, sie vor Ort zu besuchen und ihnen klarzumachen, dass Sie im Ausland nicht einfach „frei von Schulden“ sind. Dass wir persönlich an ihrem ausländischen Wohn- oder Arbeitsort auftauchen, ist für die meisten ein Schock, der oft genug seine Wirkung nicht verfehlt.

Wir haben in nahezu allen europäischen Ländern freie Mitarbeiter, kooperierende lokale Inkasso-Unternehmen und Anwälte. Mit diesem Netzwerk zusammen entwickeln wir fallweise einen Vorgehensplan.

Ein häufiger Sonderfall sind die Schuldner, die gar nicht weit wegziehen, sondern Grenz- und Doppelstädte für ihren miesen Trick nutzen, z. B. von Badisch Rheinfelden nach dem Schweizer Rheinfelden, aus dem Tessin nach Como, Varese oder Mailand, aus der Schweiz ins nahe Elsass usw.

Grenzenloser Einsatz

Unsere Inkasso Erfahrungen in Europa

Auslandsinkasso für ganz Europa

In folgenden europäischen Ländern sind oder waren wir schon tätig

  • Deutschland
  • Frankreich
  • Griechenland / Kreta
  • Grossbritannien
  • Holland
  • Italien
  • Lichtenstein
  • Luxemburg
  • Nordmazedonien
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Serbien
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien

Es spielt keine Rolle, wo Sie als Gläubiger domiziliert sind, wenngleich die überwiegende Zahl der Auftraggeber aus Deutschland, Österreich und der Schweiz stammen. Auftraggeber aus dem nicht-deutschsprachigen Europa schätzen es, wenn sie Mandate an ein Unternehmen geben könne, welche lokale Erfahrung und Ressourcen haben.

Dasselbe gilt umgekehrt. Wir verfügen dank unserem schon bestehenden und laufend sich entwickelnden Netzwerk beinahe exakt dieselbe Fähigkeit oder können sie in neuen Ländern auch rasch aufbauen. Wenn wir diese Möglichkeit nicht haben oder rasch aufbauen können, nehmen wir einen Auftrag nicht an.

Ein Grundsatz ist für uns wichtig: Mitarbeiter der Inkasso-Team AG reisen fast in allen Fällen auch persönlich in die Schuldnerländer, unterstützt von Ortskräften.

Fallbeispiel für europaweites Inkasso

Ein schweizer Inkasso Kunde hatte sich auf sogenannte „Tradinggeschäfte“ eines Anbieters aus dem Internet eingelassen. Er hatte rund USD  90‘000.—bezahlt und hätte gemäss den Berichten der Firma inkl. der kumulierten Gewinne rund USD  150‘000.—Kapital gehabt. Als er einen Teil davon ausbezahlt haben wollte, konfrontierte man ihn mit Zahlungsaufforderung für Steuern, Auszahlungsüberprüfung u.dgl. Nun war der Kunde verunsichert und zog uns zu Rate.

Internet-Betrug, keine realen Tradings

Internet-Betrugsfälle sind schwierig aufzuklären, weil die verwendeten Firmennamen, Personennamen usw. meist gefälscht sind. Eine rechtliche Registrierung von Firmen fehlt in der Regel, ebenso ein Impressum auf den Websites. Die Kontaktnahme der Betrüger erfolgt über Internet-Telefonie. Sie täuschen meist lokale Nummern vor und man kann nicht zurückrufen. Wir übernehme Fälle nur, wenn Anhaltspunkte für geografisch lokalisierbare Personen oder registrierte Firmen vorhanden sind, z.B. über Bankkonten Dritter, die für die Geldwäsche benutzt werden.

Vorgehen Inkasso-Team AG

Im vorliegenden Fall hatten wir tatsächlich eine registrierte Firma mit einem Sitz bei einem renommierten Bürodienstleister in London. Daneben gab es Verbindungen zu Personen in Deutschland mit echten Telefon-Nummern; von diesen aus, war der Kunde „bearbeitet“ worden.

  • Wir reisten nach London, um die Firma aufzusuchen. Wir trafen niemanden an. Der Bürodienstleister berichtete, die Firma habe den Vertrag gekündigt. Wir konnten Verständnis für unser Anliegen erwecken und erhielten die Daten einer Person, welche den Bürovertrag geschlossen hatte.
  • Wir reisten in dieses Städtchen, ca. 70 km nördlich von London. Wir mussten das Haus ca. einen Tag lang observieren, bis ein Paar nach Hause kam. Wir stellten die beiden und konnten den Mann als Anmieter der Büroräume identifizieren. Konfrontiert mit der Forderung verteidigte er sich damit, dass er nur der Director der Firma gewesen sei, mit den Geschäften aber nichts zu tun gehabt habe. Wir machten ihm „die Hölle heiss“, worauf er uns den eigentlichen Geschäftsträger verriet, mit einer Adresse in Deutschland.
  • Die nächste Reise führte uns zum Domizil des mutmaßlichen Täters in Deutschland. Er war vollkommen perplex, als wir vor seiner Tür standen und die Forderung des Kunden präsentierten. Wir stellten ihn vor die Wahl: Zahl zurück oder wir publizieren dein „Geschäftsmodell“ und erstatten Strafanzeige.
  • Wir bekamen sofort USD  20’000.—in bar. Eine Woche später gingen USD   90‘000.—auf unserem Konto ein. Wir rieten dem Kunden, damit zufrieden zu sein. Reale Trades hatten ohnehin nie stattgefunden. Er hatte seine Einzahlung zurück plus einen Ertrag. Das rückgeführte Geld stammte vermutlich aus anderen Straftaten

Bearbeitungszeit: 6 Monate, Abschluss April 2019