Internationales Inkasso
Forderungen im Ausland erfolgreich eintreiben
Weltweit vernetzt, lokale Partner, mehrsprachig, hartnäckig & druckvoll
Forderungssummen:
Europaweit ab EUR 100’000.—
Weltweit ab USD 300’000.—
Erfolgsquote 23 *
77.8 %
Wir holen Ihr Geld überall auf der Welt!
Schulden eintreiben wird besonders schwierig, wenn der Schuldner im Ausland domiziliert ist. Zur Distanz kommen die Sprachbarrieren, die unterschiedlichen Rechtssysteme und Kulturen. Solche Konstellationen sind manchmal schon für internationale Firmen nicht einfach, fast unlösbar sind sie für mittelständische Unternehmen (KMU) und Privatpersonen. Für einige scheinen die Herausforderungen für das internationale Inkasso so hoch, dass sie ihre Forderungen im Ausland schon im Vorhinein abschreiben.
Schuldner spekulieren manchmal genau darauf, dass sie im Ausland nicht gefunden oder aufgesucht werden und sich der rechtlichen Verfolgung entziehen können. Sie wiegen sich in Sicherheit. Und das ist unsere und Ihre Chance!
Grenzenloser Einsatz
Wo wir schon tätig waren
Internationales Inkasso in Europa und weltweit:
- Inkasso in der Schweiz
- Inkasso Deutschland
- Inkasso Österreich
- Australien
- Brasilien
- China (inkl. Hongkong & Taiwan)
- Dominikanische Republik
- Frankreich
- Griechenland / Kreta
- Grossbritannien
- Holland / Niederlande
- Indien
- Italien
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Philippinen
- Polen
- Portugal
- Tschechien
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Südafrika
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate (VAR)
- Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
„Wir schreiben nicht einfach Briefe, sondern sind auch beim internationalen Inkasso vor Ort präsent.“
Wo hält sich der Schuldner auf?
Die Herausforderungen beim internationalen Inkasso
Wenn Sie den Aufenthaltsort kennen, umso besser. Andernfalls suchen wir den Schuldner via Datenbankrecherchen, durch aktive Suche im Internet und via Informanten, durch Recherchen vor Ort, mit eigenen oder freien Mitarbeitern (Detekteien usw.).
In der überwiegenden Zahl der Fälle finden wir Schuldner. Dies gilt für Europa, Amerika und Teile Asiens. Mit Einschränkungen sind wir zudem auch in Afrika und dem Rest Asiens erfolgreich. Beim internationalen Inkasso / Auslandsinkasso begegnet man, wie erwähnt, folgenden Herausforderungen:
Sprachbarrieren
Sprachbarrieren erschweren die Kommunikation mit lokalen Ansprechpartnern, Anwälten, Behörden und Schuldnern. Unser Team ist mehrsprachig. In nahezu allen europäischen Ländern und in vielen ausserhalb haben wir Kooperationspartner, die in der Landessprache mit Behörden und Schuldnern kommunizieren können.
Rechtssystem
Es gibt internationale Rechtsmittel (z. B. europäischer Zahlungsbefehl) sowie Übereinkommen (z. B. Lugano Abkommen), welche das rechtliche Inkasso regeln und erleichtern. Darüber hinaus ist lokales Rechts- und Behördenwissen notwendig. Wir kooperieren mit einer grossen Zahl von Anwälten in vielen Ländern.
Distanz
Schon aufgrund der reinen Distanz wähnen sich Schuldner im Ausland oft in Sicherheit. Wenn sie überraschend von unseren festen oder freien Mitarbeitern vor Ort aufgesucht werden, ist das meist ein grosser Schock und erleichtert den Einstieg in eine aussergerichtliche Lösung.
„In aller Regel finden wir Schuldner weltweit. Seit 2014 ist uns dies lediglich in 4 Fällen nicht gelungen.“
Sie möchten mehr über unser Vorgehen bei der Schuldnersuche erfahren?
Internationales Inkasso mit der Inkasso-Team AG
Das internationale Inkasso stellt hohe logistische, rechtliche und sprachliche Anforderungen. Man muss das jeweilige Rechtssystem beachten, Korrespondenz mit Schuldnern, Anwälten und Gerichten in Landessprache führen können und in der Lage sein, auch an entfernten Orten auf der Welt persönlich hinzureisen. Auch wir können diese in aller Regel nur unter Beizug lokaler Mitarbeitender und lokaler rechtlicher Beratung erfüllen. Wenn wir die Voraussetzungen nicht erfüllen können, lehnen wir das Mandat ab.
Auch beim internationalen Inkasso gilt der Ansatz, dass wir uns nicht einfach auf das rechtliche Inkasso beschränken, sondern Direkt-Inkasso betreiben. Rechtliches Inkasso kann Schuldner nämlich leicht ins Leere laufen lassen, z.B. in dem sie nirgends gemeldet sind, sich Besuchen des Gerichtsvollziehers entziehen, ihre Firma in die Insolvenz schicken, Mittel auf Dritte verschieben, Privatinsolvenz anmelden usw.
Für den Erfolg von Direkt-Inkasso im Ausland sind zwei Fähigkeiten notwendig:
- Wir recherchieren und klären vor Ort auf.
- Wir sind international vor Ort präsent, verhandeln mit dem Schuldner und üben bei Bedarf Druck aus.
Wie schaffen wir das? Über ein Netz von freien Mitarbeitenden, Privatdetekteien und Anwälten in zahlreichen Ländern in und ausserhalb Europas. Wir übernehmen nur Fälle, in denen wir ein solches Netzwerk haben oder rasch aufbauen können.
Ferner reisen Mitglieder unseres Teams in der Regel selbst in das Land des Schuldners, um die Inkasso-Aktivitäten vor Ort zu organisieren und mit Schuldnern zu verhandeln.
Erfolgsquote auch beim internationalen Inkasso über 70 %
Es lohnt sich, uns zu beauftragen.
Was, wenn ich einen Fall anderswo habe?
Fälle außerhalb unseres Erfahrungsgebiets
Wir haben bisher keine Erfahrungen in Afrika (ausser Südafrika), einigen Ländern Amerikas, Russland und in einigen arabischen Ländern. Aus Sicherheits- und Kostengründen sind Mandate in Ländern mit Kriegen, Rebellenkriegen oder unzureichender Infrastruktur nicht oder nur unter speziellen Bedingungen und Aufpreis möglich. Wegen Russlands Krieg gegen die Ukraine haben wir kürzlich eine Anfrage mit Bezug zu Russland abgelehnt.
Wenn das Land, in dem sich Ihr Schuldner aufhält, in Frage kommt, wir aber noch keine Erfahrung haben, bauen wir die nötigen Verbindungen zu Anwälten und lokalen Inkasso-Partnern auf unsere Kosten auf.
Unsere Dienstleistungen
Überblick über unsere Dienste beim internationalen Inkasso
Berücksichtigt werden nur grenzüberschreitende Kombinationen. Ausgangslage bildet die Definition, wo Gläubiger (Auftraggeber) und Schuldner domiziliert sind. Hierbei gibt es zwei Grundkonstellationen: Inkasso im Ausland, Inkasso aus dem Ausland. Eine sehr häufige Konstellation sind Inkassomandate zwischen Deutschland und der Schweiz.
Gläubiger in | Schuldner in | Forderungssumme ab | Dienste |
---|---|---|---|
Europäische Union | Europäische Union | Deutschsprachiger Raum EUR 50’000.—Ausserhalb EUR 100’000.— | Ermittlungen und Auffinden von Schuldnern Direkt-Inkasso vor Ort durch eigene Mitarbeiter und/oder freie Mitarbeiter Betreibungsverfahren / Europäischer Zahlungsbefehl / rechtliches Inkasso Vermittlung / Betreuung Anwalt im Land des Schuldners Klage bei nicht vorhandenen Titeln Vollstreckbarkeit von Urteilen erwirken |
Schweiz | Europäische Union | ||
Europäische Union | Schweiz | Schweiz ab EUR/CHF 50’000.– | |
Europa | ganze Welt ausserhalb Europas | ab EUR/USD 300’000.– | |
ausserhalb Europas | Europa | ab EUR/USD 100’000.– |
Bitte scrollen Sie nach rechts um Forderungssummen und unsere Dienste einzusehen.
Aufgrund einer speziellen rechtlichen Konstellation, sind wir in allen Ländern zu rechtlichem Inkasso befugt. Erläuterungen gern im Gespräch.
Besondere Konstellationen beim Inkasso im Ausland
Das Lugano-Übereinkommen (Luganer Übereinkommen, LugÜ) regelt die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — LugÜ). Das erste LugÜ von 1988 wurde durch ein Ende 2007 unterzeichnetes gleichnamiges Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Island ersetzt.
Es bedeutet, dass in ganz Europa, mit Ausnahme Grossbritanniens, Gerichtsurteile und Vollstreckungstitel anerkannt und als Basis des Inkassos verwendet werden können. Dieser Grundsatz der automatischen Anerkennung bedeutet jedoch nicht, dass ein ausländisches Urteil automatisch die gleichen Wirkungen hätte wie ein inländisches Urteil. Denn um mit einem Urteil auch tatsächlich etwas anfangen zu können, muss es in der Regel vollstreckbar sein. Und unmittelbar vollstreckbar sind in erster Linie Akte der inländischen Justiz. Daher ist in vielen Fällen die Vollstreckbarerklärung in einem sogenannten „Exequaturverfahren“ notwendig. Innerhalb dieses Verfahrens wird auch geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Entscheidung im Land des Schuldners vorliegen.
Grossbritannien beantragte nach dem Brexit den Beitritt zum Luganer Übereinkommen. Dieser wurde von der Europäischen Kommission abgelehnt. Das bedeutet, dass die Durchsetzung von Forderungen auf dem Rechtsweg für ausländische Schuldner erheblich komplizierter und aufwändiger wird.
Ein einfaches rechtliches Mittel, um Schulden im Ausland einzutreiben, ist der europäische Mahnbescheid. Wird innerhalb der Rechtsmittelfrist kein Einspruch eingelegt, erfolgt von Amts wegen der Erklärung über die Vollstreckbarkeit des europäischen Zahlungsbefehls. Dieses Verfahren ist jedoch nur in EU-Ländern mit Ausnahme von Dänemark anwendbar.