Schulden im Ausland eintreiben
Schulden einzutreiben ist schon im Inland nicht einfach. Hält sich der Schuldner zudem im Ausland auf, erhöhen sich die Herausforderungen. Für kleinere, lokale Unternehmen oder Privatpersonen – welche die Möglichkeit haben unser Inkassounternehmen privat zu beauftragen – können diese Herausforderungen so hoch erschienen, dass sie Forderungen im Ausland zum vornherein aufgeben. Schuldner spekulieren oft genau darauf. Selbstverständlich kann man trotz Schulden auswandern. Das macht die Versuchung gross, sich auf diese Weise von Forderungen zu entledigen. Forderungen im Ausland sind jedoch keinesfalls verloren!
Inhaltsverzeichnis
Herausforderungen beim Schulden eintreiben im Ausland
Aufenthaltsort von Schuldnern ermitteln
Es ist ideal wenn der Aufenthaltsort des Schuldners bereits bekannt ist. Andernfalls muss aktiv nach den Schuldnern gesucht werden via Datenbankrecherchen, durch Internetsuchen und via Informanten, durch lokale Recherchen.
Schuldner hoffen oft, durch effektive oder fingierte Wohnsitznahme im Ausland ihren Schulden zu entkommen. Das ist rechtlich und praktisch ein Irrtum. Schulden können nämlich auch im Ausland eingetrieben werden! Dabei treten folgende Herausforderungen auf:
Sprachbarrieren
Sprachbarrieren erschweren die Kommunikation mit lokalen Ansprechpartnern, Anwälten, Behörden und Schuldnern.
Rechtssystem
Es gibt internationale Rechtsmittel (z.B. europäischer Zahlungsbefehl) und Übereinkommen (z.B. Lugano Abkommen), welche das rechtliche Inkasso regeln und erleichtern. Darüber hinaus ist anwaltliches lokales Wissen notwendig.
Distanz
Die Distanz stellt eine Herausforderung bei der Suche nach Schuldnern im Ausland dar.
Auch im Ausland: Direkt-Inkasso, nicht nur rechtliche Schuldbetreibung!
Auch im Ausland kann Direkt-Inkasso neben der rechtlichen Schuldbetreibung betrieben werden. Ausschlaggebend sind hierfür auch im Ausland zwei Fähigkeiten:
1. Die Fähigkeit zur Recherche und Aufklärung vor Ort.
2. Die Fähigkeit vor Ort präsent zu sein, mit dem Schuldner zu verhandeln und nötigenfalls Druck auszuüben. Wie kann das umgesetzt werden? Mit einem sehr guten Netzwerk von lokalen Ansprechpartnern über Privatdetektive bis hin zu Anwälten.
Besondere Konstellationen beim Auslandsinkasso
Das Lugano-Übereinkommen (Luganer Übereinkommen, LugÜ) regelt die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — LugÜ). Das erste LugÜ von 1988 wurde durch ein Ende 2007 unterzeichnetes gleichnamiges Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Island ersetzt. Das bedeutet, dass in ganz Europa, mit Ausnahme Grossbritanniens, Gerichtsurteile und Vollstreckungstitel anerkannt und als Basis des Inkassso verwendet werden können. Dieser Grundsatz der automatischen Anerkennung bedeutet jedoch nicht, dass ein ausländisches Urteil automatisch die gleichen Wirkungen hätte wie ein inländisches Urteil. Denn um mit einem Urteil auch tatsächlich etwas anfangen zu können, muss es in der Regel vollstreckbar sein. Und unmittelbar vollstreckbar sind in erster Linie Akte der inländischen Justiz. Daher ist in vielen Fällen die Vollstreckbarerklärung in einem so genannten “Exequaturverfahren” notwendig. Innerhalb dieses Verfahrens wird auch geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung der Entscheidung im Land des Schuldners vorliegen.
Grossbritannien beantragte nach dem Brexit den Beitritt zum Luganer Übereinkommen. Dieser wurde von der europäischen Kommission abgelehnt. Das bedeutet, dass die Durchsetzung von Forderungen auf dem Rechtsweg für ausländische Schuldner erheblich komplizierter und aufwändiger wird.
Ein einfaches rechtliches Mittel der um Schulden im Ausland einzutreiben ist der Europäische Mahnbescheid. Wird innerhalb der Rechtsmittelfrist kein Einspruch eingelegt, erfolgt von Amts wegen der Erklärung über die Vollstreckbarkeit des Europäischen Zahlungsbefehls. Dieses Verfahren ist jedoch nur in EU-Ländern mit Ausnahme von Dänemark anwendbar.
Auslandsinkasso mit der Inkasso-Team AG
Das Forderungsmanagement resp. das Eintreiben von Schulden im Ausland stellte hohe logistische und rechtliche Anforderungen. Auch wir können diese in aller Regel nur unter Beizug lokaler Mitarbeitender und lokaler rechtlicher Beratung erfüllen. Wenn wir die Voraussetzungen nicht erfüllen könnten, sagen wir Ihnen das offen und lehnen das Mandat ab.