Schuldnersuche Wir finden Ihren Schuldner!
Selbst die besten können sich nicht vor uns verstecken. Wir ermitteln den Aufenthaltsort Ihrer Schuldner weltweit und konsequent!
✓ Durch ein Netzwerk erfahrener Ermittler
✓ Mit moderner Technik und Recherche
✓ Auf Basis jahrzehntelanger Erfahrungswerte
Erfolgsquote 23 *
77.8 %
Der Grund warum Schuldner abtauchen
Schuldner oder Schuldnerinnen, die ein privates Darlehen nicht zurückzahlen, eine Rechnung nicht begleichen oder gar einen Betrug begehen, tun dies meistens beabsichtigt und ein anschließendes „Untertauchen“ ist die bevorzugte Methode, sich der Zahlungsverpflichtung und rechtlichen Konsequenzen zu entziehen.
Oftmals gelingt es den Schuldigen, Ihre Gläubiger, abzuschütteln. Der Grund dafür liegt in rechtsstaatlichen und bürokratischen Hürden demokratischer Staaten, die aus Sicht des ehrlichen Bürgers Sinn ergeben, von einigen Schuldnern aber schamlos ausgenutzt werden.
Das Problem bei abgetauchten Schuldnern
Um die ausstehende Zahlung rechtskräftig zu erwirken, benötigen Sie zunächst einen Vollstreckungstitel. Diesen müssen Sie erwirken und dann einen Zwangsvollstreckungsauftrag erteilen. Die anschließende Zwangsvollstreckung erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher.
Das große Problem, auf das Ihr Schuldner spekuliert hat: die Zwangsvollstreckung scheitert, wenn der Vollstreckungsbefehl nicht zugestellt und der Schuldner nicht ausfindig gemacht werden kann!
Was Sie selbst tun könnten, um Ihren Schuldner zu finden
Auch wenn die Telefonnummer nicht vergeben, der Adressat unbekannt verzogen ist und die gängigen Behörden Ihnen zunächst keine Auskunft geben können, gibt es verschiedene Möglichkeiten zunächst auf eigene Faust aktiv zu werden. Die folgenden Optionen und Vorgehensweisen können Ihnen helfen, sollten Sie nicht sofort einen Privatermittler, ein Inkassounternehmen oder einen Gerichtsvollzieher beauftragen wollen. Wir beschränken uns exemplarisch auf die Verhältnisse in Deutschland und der Schweiz. Für internationale Recherchen empfehlen wir, sich direkt an uns oder andere Spezialisten zu wenden, da hier nicht nur Sprachkenntnisse, sondern auch die jeweiligen gesetzlichen und behördlichen Verhältnisse berücksichtigt werden müssen.
1. Versuchen Sie eine Internetrecherche durchzuführen
In der heutigen Zeit ist es fast unmöglich, alle Verbindungen zu kappen. Ein vollständiges Untertauchen ist selbst für Profischuldner nicht mehr möglich. Schon allein der Name, Wohnort oder eine Bankverbindung kann zum Ziel führen.
Schuldner benötigen weiterhin eine Anschrift, eine Telefonnummer oder eine Bankverbindung. Allein für ein Konto ist die bestätigte Wohnanschrift unumgänglich. Auch Familie und Freunde, Bekanntschaften sowie ferner auch Restaurant- und Barbesuche sind Anhaltspunkte, die im Netz hilfreich werden können.
Scheuen Sie sich nicht, auch Portale zur Prävention und Schuldnermeldungen anzufragen. Beispielsweise ist unser Portal: schuldner-finden.com seit Jahren erfolgreich im Einsatz.
2. Eigene Anfrage beim Einwohnermeldeamt
Dieser Ansatz ergibt Sinn, wenn Sie eine alte Adresse kennen. Aus der Auskunft erfahren Sie möglicherweise die Wegzugsadresse. Allerdings: Wer sich verstecken will, gibt diese vermutlich nicht, falsch oder allgemein an („Dubai“). Um die Auskunft zu erhalten, benötigen Sie eine Legitimation (Gerichtstitel, Verlustschein, Darlehensvertrag u. dgl.). Die Gebühren für solche Anfragen sind gering.
Wenn es sich um einen in der Schweiz lebenden Ausländer handelt, können Sie hier eine Anfrage beim Staatssekretariat für Migration einreichen, wo alle in der Schweiz lebenden Ausländer registriert sind. Kosten CHF 40.–
3. Das Schuldnerverzeichnis (Deutschland)
Die erste Anlaufstelle kann das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder sein. Eine zentrale Anlaufstelle mit Daten aus den Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO.
Diese Plattform erfüllt die Anforderungen des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das am 1. Januar 2013 in Kraft trat. Das Vollstreckungsportal ist eine wichtige Ressource für Sie als Gläubiger, um Informationen über Schuldner zu erhalten und effektivere Vollstreckungsmaßnahmen durchführen zu können.
Merkmale des Portals
- Es enthält bundesweite Schuldnerverzeichnisse.
- Es bietet Vermögensauskünfte über die Schuldner und Schuldnerinnen.
- Es ist für Gerichtsvollzieher, Behörden und staatliche Stellen jederzeit elektronisch abrufbar.
- Es kann auch von Personen mit berechtigtem Interesse eingesehen werden.
Das Ziel des Portals ist es, die Zwangsvollstreckung zu modernisieren und Gläubigern wie Ihnen die Durchsetzung von titulierten Forderungen durch Informationsgewinn zu erleichtern.
4. Betreibungsregisterauszug (Schweiz) – meist nicht zielführend
Eine analoge Anlaufstelle in der Schweiz wäre der Betreibungsregisterauszug. Doch beißt sich hier die Katze in den Schwanz, weil dieser Auszug die Kenntnis des Meldeorts voraussetzt. Hingegen kann er für Profiermittler ein Ansatzpunkt sein; weiter unten mehr dazu.
5. Aufenthaltsermittlung durch Gerichtsvollzieher (Deutschland)
Sie eine Aufenthaltsermittlung nach § 755 ZPO durch den Gerichtsvollzieher veranlassen
Die Voraussetzungen dafür sind:
- Der Zwangsvollstreckungsauftrag muss durch Sie erteilt sein.
- Der Auftrag konnte aufgrund der Unauffindbarkeit des Schuldners nicht durchgeführt werden.
- Der zuständige Gerichtsvollzieher wurde anschließend ausdrücklich mit der Adressermittlung beauftragt.
Sind diese 3 Faktoren gegeben, startet Ihr Gerichtsvollzieher die Adressenermittlung. Dazu kann er sich beim Einwohnermeldeamt erkundigen. Da Ihr Schuldner oder Ihre Schuldnerin sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht umgemeldet hat, können zusätzliche Anfragen beim Auslandsregister, dem Kraftfahrt-Bundesamt oder der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen.
Unserer Erfahrung nach bleiben diese Schritte in den allermeisten Fällen erfolglos und haben nichts außer Kosten verursacht.
Was kostet die Schuldnersuche durch Gerichtsvollzieher?
Die Kosten werden als Ermittlungstätigkeit und Auslagenpauschale abgerechnet. Die Ermittlungstätigkeit liegt in der Regel bei 10,- € /CHF je Anfrage. Die Pauschale beinhaltet die Kosten der jeweiligen Auskunftsstelle, die anfallen.
Die Kosten je Stelle variieren je Ort und Behörde, können sich aber schnell summieren.
6. Einen Handelsregisterauszug anfordern (B2B)
Im gewerblichen Umfeld empfehlenswert ist die Anforderung eines Handelsregisterauszugs beim Amtsgericht oder bei der zuständigen Onlineplattform. Bei professionellen Schuldnern gibt es meist falsche Briefkastenfirmen, die jedoch irgendwo angemeldet werden müssen.
Das Handelsregister bietet Spielraum, die private Anschrift des oder der Gründerin zurückzuverfolgen.
7. Eine Gewerbeanfrage durchführen (B2B)
Im B2B-Bereich kann es auch hilfreich sein, eine Gewerbeanfrage zu stellen. Oft sind es gewerbliche Kunden, deren private Adresse nicht vorliegt. Eine Gewerbeanfrage beim Gewerbeamt kann Hinweise auf die private Adresse eines Schuldners geben.
Diese Anfrage kann helfen, sollte das Handelsregister keine Ergebnisse bringen, wie es oft bei Einzelunternehmen und Kleingewerben der Fall sein kann.
Sind Sie gewerblich von Schuldnern betroffen?
Nutzen Sie unsere Expertise und Empfehlungen für Ihr Forderungsmanagement.
Alternativen zu eigenen Recherchen oder Adressermittlung durch den Gerichtsvollzieher
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an Spezialisten im Umgang mit Schuldnern zu wenden. Unsere Kunden profitieren von exzellenten Privatdetektiven, einem breiten weltweiten Netzwerk an Kontaktleuten und viel Erfahrung aus unzähligen bereits erfolgreich aufgespürten Schuldnern.
Im Vergleich zu herkömmlichen Detekteien vereinen wir Privatermittlungen und Inkasso in einem. So können Sie uns ein Ermittlungsmandat erteilen, den Schuldner aufspüren lassen und anschließend auf ein Inkassomandat umsteigen.
So sind wir direkt vor Ort befähigt, den oder die gefundenen Schuldner zu konfrontieren und Ihr Geld direkt einzutreiben. Unsere Methoden bewegen sich im legalen Rahmen, durch den Direkt-Inkasso Ansatz sind wir oft effizienter als konventionelle Inkassobüros.
Dies gilt sowohl für Fälle in der DACH-Region als auch für internationale Inkassofälle.
So sehen Adressermittlung und Schuldnersuche bei den Profis aus
Auch im Zuge direkter Inkassoaufträge für unsere Mandate starten wir sehr oft mit der Schuldnersuche. Unser Erfolgsrezept beruht auf der persönlichen Begegnung mit den Schuldnern.
Egal ob in der Schweiz, in Deutschland oder Österreich, europaweit oder international bis auf weite Kontinente wie den USA. Unser Netzwerk aus freien Mitarbeitern wie direkt angestellten Teams ermöglicht uns weltweit erfolgreich Schulden einzutreiben und die Schuldigen ausfindig zu machen.
Unsere Ansatzpunkte für die Schuldnerermittlung
Bei der Schuldnerermittlung setzen wir auf verschiedene Methoden, um aktuelle Adressen und Aufenthaltsorte zu ermitteln. Zunächst nutzen wir auch alle Methoden, welche auch Ihnen als Privatperson zur Verfügung stehen und ersparen Ihnen damit einigen Zeitaufwand. Sodann umfasst unser Vorgehen u. a. folgende Methoden:
- Augenscheine und Observationen vor Ort am alten Wohn- oder Aufenthaltsort oder an Adressen von Eltern, Kindern, Ex-Ehepartner usw. .
- Wenn uns Adressen von Verwandten, Freunden oder Geschäftspartnern des Schuldners vorliegen, setzen wir gezieltere Maßnahmen ein wie den Aufbau einer Fake-Identität, um über scheinbare Rückerstattungen Informationen zu erhalten oder direkte Anfragen bei den bekannten Kontaktpersonen unter falschem Vorwand.
- Sollte ein örtlicher Anhaltspunkt wie ein Arbeitsplatz vorliegen, führen wir eine Folge-Observation durch, um den privaten Aufenthaltsort zu ermitteln. In manchen Fällen greifen wir auch auf technische Überwachungsmöglichkeiten zurück, um weitere Hinweise zu sammeln, wobei die genauen Methoden vertraulich bleiben.
- Spezialisierte Datenbanken und Internet-Recherchen, die oft aufschlussreiche Informationen liefern. Beispielsweise können Internetbestellungen zu einer Rückmeldung der Lieferadresse führen, die wir dann vor Ort überprüfen. Oder wir finden über Portale wie das „eSchKG“ (elektronisches Portal der Betreibungsämter in der Schweiz) die Adresse.
- Weitere technisch Hilfsmittel und Internet-Nachverfolgungsmethoden, die wir hier nicht ausführen.
- Suchaufrufe im Internet auf spezialisierten Plattformen.
Seit 2014 haben wir in fast allen Fällen die gesuchten Schuldner auf diese Weise aufspüren können. Lediglich in 4 Fällen blieben wir bisher erfolglos.
Finden Sie Ihren Schuldner, egal wo!
Wir sind Ihr Ass im Ärmel und finden Ihren Schuldner und Ihr Geld.
Beispiele
- Eine Schuldnerin aus der Schweiz war „wie vom Erdboden verschwunden“. Es gab vage Hinweise, dass sie nach Deutschland verzogen sein könnte. Wir setzten in auf einer Schweizer Datenbankplattform einen Alert auf ihren Namen. Nach rund einem Jahr bekamen wir automatisch eine Adressmeldung aus der Schweiz; die Frau war zurückgekehrt!
- Ein Schuldner war an allen uns bekannten Adresse nicht auffindbar. Wir hatten jedoch eine E-Mail-Adresse. Auf diesem Weg gelang es, ihn für ein Gespräch bei uns im Büro zu gewinnen, was nicht schwer war, weil er dachte, er könnte seinen Aufenthaltsort so weiter geheim halten. Ein Observationsteam folgte ihm jedoch anschliessend zu Fuss und im Auto. So fanden wir seine Aufenthaltsadresse. Er war dort zwar nicht gemeldet, aber für uns in der Folge antreffbar. Als wir später vor seiner Haustür standen, machte er grosse Augen.
- Über einen Schuldner gab es immer wieder Hinweise und Spuren im Internet. Er schien jedoch nicht lokalisierbar zu sein. Wir publizierten eine Suchanfrage im Internet. Diese erbrachte mehrere Informantenhinweise, aufgrund derer wir seinen Arbeits- und Aufenthaltsort fanden. Dort konnten wir ihm eine Betreibung zustellen. Gemeldet war er nirgends.
- Von einem Schuldner wussten wir nur eine Ortschaft in den Abruzzen, Italien, wo er angeblich eine Liegenschaft gekauft hatte. Es handelte sich um ein weitläufiges Gebirgstal mit zahlreichen Fraktionen. Wir fuhren hin und nahmen Kontakt mit den Gemeindebehörden und der lokalen Polizei auf. Dank guten Sprachkenntnissen, Beziehungspflege und Geduld erfuhren wir, um welches Grundstück es sich handelte. Wir trafen den Schuldner zwar dort nicht an (er war meist auf Reisen), hinterließen jedoch unsere Dokumente und ein unmissverständliches Schreiben. Dass wir ihn aufgestöbert hatten, fuhr ihm offenbar derart ein, dass er sich freiwillig bei uns meldete; dies wohl aus Sorge, wir könnten seinen „geheimen“ Aufenthaltsort publik machen.